Lex fori

Der Begriff lex fori bezeichnet im Internationalen Privatrecht das am Ort des angerufenen Gerichts geltende Recht. Dieses Recht ist insbesondere für Fragen des Prozessrechts maßgebend (vgl. Internationales Zivilverfahrensrecht). Im Recht vieler common law Staaten ist es aber auch für die Nachlassabwicklung (administration) maßgebend. 

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