Lex fori
Der Begriff lex fori bezeichnet im Internationalen Privatrecht das am Ort des angerufenen Gerichts geltende Recht. Dieses Recht ist insbesondere für Fragen des Prozessrechts maßgebend (vgl. Internationales Zivilverfahrensrecht). Im Recht vieler common law Staaten ist es aber auch für die Nachlassabwicklung (administration) maßgebend.
Publikationen zum Thema
- Determination of the Law Applicable to German-Californian Estate Matters
- Europäisches Nachlasszeugnis - Zuständigkeit, Antrag, Wirkungen, Gültigkeitsdauer
- Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses im US-Bundesstaat New York
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Florida
- Probate und Administration – das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Kalifornien
- Testament für Deutsche mit Vermögen in Neuseeland
News zum Thema
- BGH: Verstoß gegen Ordre Public bei Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO zum englischen Recht
- FG Münster: Deed of Variation löst deutsche Schenkungssteuer aus
- FG Münster: Deed of Variation not recognized in Germany for Inheritance and Gift Tax Purposes
- OLG Köln: Keine Anwendung englischen Rechts betreffend den Pflichtteil bei Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO.