Wahlanteil (elective share)

In vielen US-Bundesstaaten kann der überlebende Ehegatte den Wahlanteil (elective share) verlangen (siehe z.B.  § 2-202 UPC). Der Wahlanteil ist eine quotale Mindestbeteiligung an vom Gesetz bestimmten Vermögensgegenständen des Erblassers und somit eine Pflichtteilsrecht. Der Wahlanteil muss in einer bestimmten Frist im Nachlassverfahren geltend gemacht werde. 

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