Form des Testaments nach deutschem Recht
Wie ein Testament bei Anwendbarkeit des deutschen Rechts der Form nach zu errichten ist, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Gemäß § 2231 BGB kann regelmäßig wie folgt ein Testament errichtet werden:
- Durch Niederschrift vor einem Notar (notarielles Testament);
- Durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung (eigenhändiges Testament).
Für die Wirksamkeit ist es dabei keine Voraussetzung, dass Testierzeugen die Unterschrift des Testators bestätigen, und solche Bestätigungen sind auch eher ungewöhnlich (wenn auch zulässig).
Form eines Testaments nach dem Recht von Illinois
Ein Testament muss schriftlich verfasst und vom Erblasser und zwei Zeugen unterzeichnet sein. Wenn der Erblasser physisch nicht in der Lage ist, sein Testament zu unterzeichnen, kann er eine andere Person damit beauftragen. Diese Person darf nicht einer der Zeugen sein. Jeder Zeuge muss das Testament in Anwesenheit des Erblassers unterzeichnen. (Siehe: Abschnitt 755 ILCS 5/4-3)
In Illinois kann jede „glaubwürdige“ Person als Zeuge eines Testaments auftreten. (Siehe Abschnitt 755 ILCS 5/4-3) Im Allgemeinen wird empfohlen, dass die Zeugen des Testaments „unparteiisch“ sind, d.h. dass sie keine Begünstigten des Testaments sind. In Illinois führt die Unterzeichnung eines Testaments durch einen interessierten Zeugen nicht zur Ungültigkeit des Testaments, aber die Zuwendung an den Zeugen ist ungültig, es sei denn, es gibt mindestens zwei unparteiische Zeugen des Testaments. Wenn ein interessierter Zeuge Begünstigter wäre, wenn der Erblasser ohne Testament verstorben wäre, hat der Zeuge Anspruch auf die Zuwendung bis zu dem Wert, den er erhalten hätte, wenn das Testament nicht erstellt worden wäre. (Siehe: Abschnitt 755 ILCS 5/4-6).
Das eigenhändig-handschriftliche Testament ist im Grundsatz nicht in Illinois wirksam.
Anerkennung eines deutschen Testaments in Illinois
Ein außerhalb von Illinois errichtetes Testament, das nicht der Testamentsform von Illinois genügt, wird gleichwohl als der Form nach wirksam in Illinois anerkannt, wenn es
- dem Recht des Ortes, an dem es errichtet wurde, genügt oder
- nach dem Recht des Domizils des Erblassers zum Zeitpunkt seiner Errichtung errichtet wurde.
Ein notarielles Testament wird immer in Deutschland errichtet und wird daher immer in Illinois anerkannt.
Ein deutsches eigenhändiges Testament wird anerkannt, wenn der Erblasser sein Domizil in Illinois hatte oder es in Deutschland errichtet hat.
Verfahren zur Anerkennung eines deutschen Testaments in Illinois
Wie bei jeder anderen testamentarischen Verfügung über Vermögen in Illinois ist deren Wirksamkeit in der Regel im Rahmen eines gesonderten Verfahrens festzustellen (probate). Zum Verfahren verweisen wir auf den Beitrag Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in den USA.
