Schenkungssteuer

Die deutsche Schenkungsteuer ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Gemäß § 1 ErbStG unterliegen der Schenkungsteuer die Schenkungen unter Lebenden. Nach § 7 ErbStG sind bestimmte Übertragungen als Schenkungen unter Lebenden anzusehen. Hierzu gehören neben Schenkungen auch andere Übertragungen ohne (angemessene) Gegenleistung, z.B. der Übergang von Vermögen auf einen intransparenten Trust oder die Ausschüttung an einen Zwischenberechtigten

Publikationen zum Thema

News zum Thema

Diese Seite bewerten
 
 
 
 
 
 
 
3 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5