Eine Schenkung von Todes wegen (donación mortis causa) liegt vor, wenn die Schenkung ihre Wirkungen auf den Tod des Erblassers entfalten soll und ist ihrem Wesen nach eine letztwillige Verfügung (Art. 620 CC). Sie bedarf daher für ihre Wirksamkeit der Testamentsform.
Kennzeichnend für eine Schenkung auf den Tod ist, dass der Schenkende für seine Lebenszeit nicht die Herrschaft („dominio“) und freie Verfügungsmacht („libre disposición“) über den Schenkungsgegenstand verlieren will.
Hat der Schenkende sich schon zu Lebzeiten verpflichtet, handelt es sich nicht um eine Schenkung von Todes wegen. Eine Schenkung für den Fall des Überlebens ist eine Schenkung unter Lebenden, sofern diese unwiderruflich ist. Keine Voraussetzung für eine Schenkung auf den Tod ist die Übergabe der geschenkten Sache.