Umfassende Beratung vor und nach dem Erbfall
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei beraten ausschließlich in allen Fragen rund um das Thema Erben und Vererben. Uns kennzeichnet
- konsequente Spezialisierung der Kanzlei auf (internationales) Erbrecht,
- konsequente Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte innerhalb der Kanzlei auf einzelne Teilgebiete (z.B. Nachlassplanung, prozessuale Vertretung),
- besondere Qualifikation (Fachanwälte für Erbrecht, Prädikatsanwälte),
- langjährige Erfahrung im Erbrecht,
- Kompetenz betreffend die steuerlichen Folgen des Todes,
- Sprachkompetenz und
- wissenschaftliche Beschäftigung mit Fragen des (internationalen) Erbrechts.
Sofern Fragen aus anderen Rechtsbereichen auftauchen, arbeiten wir mit anderen Spezialisten oder dem Vertrauensanwalt unserer Mandanten zusammen.
Dienstleistungsangebot
Wir beraten rund um das Thema Erben und Vererben in allen Rechtsfragen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl aus unserem Dienstleistungsangebot.
Beratung für Privatleute, Berater, Gerichte, Banken und gemeinnützige Organisationen
Unsere Mandanten sind meist Privatleute und kommen aus allen gesellschaftlichen Gruppen. Manche erben ein kleines Appartement, andere ein prächtiges Anwesen.
Neben Privatleuten beraten wir auch andere Berater (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzdienstleister), Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Gerichte, Banken, Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Publikationen
- Ablieferung des Testaments im Erbfall
- Erbschein: Erforderlichkeit, Antrag, Rechtswirkungen, Widerspruch und Kosten
- Trusts und Vermögen in Deutschland
- Rechtswahl und Fiktion der Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
- Testamentseröffnung - Ablauf, Dauer, Kosten
- Erbschaftsteuer - besondere Regeln bei beschränkter Steuerpflicht
Erbrecht-Aktuell
- Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers 2025
- OLG Karlsruhe: Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts setzt Bleibewillen voraus
- Internationale Zuständigkeit bei Erbschein für Nachlassvermögen in Deutschland
- Änderung der Regeln über die Besteuerung einer lebzeitigen Leistungen aus einem ausländischen Altersvorsorgeplan
- OLG Köln zum Inhalt eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendung südafrikanischen Rechts
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht