Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer
Leistungen
Wir bieten zwar keine laufende Beratung bei der Einkommensteuer an, lassen Sie aber auch betreffend die Folgen des Erbfalls bei der Einkommensteuer nicht allein. Unsere Leistungen umfassen z.B.
- Beratung betreffend die Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf von geerbten Wertpapieren;
- Beratung betreffend die Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf von geerbten UK-Grundvermögen;
- Beratung betreffend die Besteuerung eines geerbten Individual Savings Account (ISA);
- Beratung betreffend die Folgen bei der Einkommensteuer bei einer Todesfallbegünstigung eines UK-Altersvorsorgeplan (UK pension plan);
- Beratung betreffend die Besteuerung der laufenden Einkünfte des Nachlasses (Dividenden, Zinsen, Mieten, Gewinne aus Veräußerung von Wertpapieren);
- Beratung betreffend die Besteuerung eines UK-Nachlasses bei der deutschen Einkommensteuer;
- Beratung betreffend die Vermeidung der Doppelbesteuerung und Ausübung von steuerlichen Wahlrechten.
Auf Wunsch unterstützten wir Ihren persönlichen Steuerberater bei der Erklärung der Einkommensteuer oder einer Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer ausländischen Vermögensmasse oder entwerfen diese.
Beratungsorte und Fernberatung
Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!
Beratungsorte und Fernberatung
Persönlich beraten wir in Berlin, Hamburg (eingeschränkt) und in München.
Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!
Beratung für Privatleute, Berater, Gerichte, Banken und gemeinnützige Organisationen
Unsere Mandanten sind meist Privatleute und kommen aus allen gesellschaftlichen Gruppen. Manche erben ein kleines Appartement, andere ein prächtiges Anwesen.
Neben Privatleuten beraten wir auch andere Berater (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzdienstleister), Gerichte, Banken, Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen.
Wir beraten Mandanten in ganz Deutschland, z.B. aus Berlin, Potsdam, Magdeburg, Dresden, Leipzig, Dessau, Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Delmenhorst, Lüneburg, Hamburg, Kiel, Flensburg, Lübeck, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Gießen, Marburg, Fulda, Wetzlar, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Bamberg, Landshut, Bayreuth, Aschaffenburg.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- OLG Düsseldorf zur Erteilung eines Erbscheins bei Anwendbarkeit des englischen Erbrechts
- BFH zur Besteuerung der Ausschüttungen einer ausländischen Stiftung / eines Trusts nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 Halbsatz 1 EStG
- Bericht der „UK Law Commission“ vom Mai 2025 bezüglich der Modernisierung des Testamentsrechts
- FG S-H: Wirksame Errichtung eines Trusts als Voraussetzung der rechtlichen Verselbstständigung
- UK Nachlasssteuer: Erweiterung der unbeschränkten Steuerpflicht
- UK: Einschränkung der Steuerbefreiung für landwirtschaftlichen Vermögens und Betriebsvermögen