Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von geerbten Wertpapieren im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK)

Als englische Anwältin (Solicitor England & Wales) und Spezialistin für Nachlassabwicklungen in England und Wales, begleite ich oft auch den Verkauf von geerbten Wertpapieren (z.B. Aktien, Anleihen) im UK. Dabei stellt sich auch die Frage, wie der Erlös aus dem Verkauf von geerbten Wertpapieren im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK) und Deutschland besteuert wird. Der Beitrag gibt eine Einführung in die Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Wertpapieren im UK bei Ansässigkeit des Erben/Veräußerers in Deutschland.

Einführung

Bei Erwerb von Vermögen im UK von Todes wegen, z.B. Erbschaft, gemeinschaftliches Konto mit Anwachsungsrecht des Überlebenden, fällt oftmals UK-Nachlasssteuer (UK Inheritance Tax) an - was allgemein bekannt ist.

Vielfach übersehen wird, dass bei Verkauf von geerbten Vermögen im UK durch den  UK-Nachlassabwickler (personal representative) oder dem Begünstigten (nach Auskehrung an ihn) UK-Kapitalgewinnsteuer (UK capital gains tax) und deutsche Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) ausgelöst werden kann.

UK-Kapitalgewinnsteuer bei Veräußerung von geerbten UK-Wertpapieren

Steuerbares Ereignis

Anders als eine lebzeitige Schenkung löst der Übergang von Todes wegen (z.B. durch Erbschaft oder Anwachsungsrecht auf den Tod) keine UK-Kapitalgewinnsteuer (UK Capital Gains Tax) aus.

Allerdings werden im Rahmen der Nachlassregelung (administration) oftmals Wertpapiere verkauft  - was dann UK-Kapitalgewinnsteuer auslösen kann. 

Nach dem britischen Steuerrecht unterliegt der Gewinn aus dem Verkauf von UK-Wertpapieren, im Grundsatz der UK-Kapitalgewinnsteuer (UK capital gains tax). 

Zu den Wertpapieren, auf die Sie möglicherweise Steuern zahlen müssen, gehören:

  • Aktien, die nicht in einem ISA oder PEP sind
  • Anteile an einem Investmentfonds
  • bestimmte Anleihen (mit Ausnahme von Premium Bonds und qualifizierten Unternehmensanleihen).

Persönliche Steuerpflicht und Ausschluss des Besteuerungsrechts nach dem Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Nicht-UK-Ansässiger zahlt keine UK-Kapitalgewinnsteuer auf den (privaten) Gewinn aus Verkauf von UK-Wertpapieren. Bei einem UK-Ansässigen sind im Grundsatz alle Einkünfte aus Veräußerung von Wertpapieren steuerbar. Allerdings ist das Besteuerungsrecht des UK nach Art. 13 DBA-UK ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige keine im UK ansässige Person im Sinne von Art. 4 DBA-UK ist.  

Wichtig: Ein UK-Nachlass ist ein UK-Ansässiger. Wenn der UK-Nachlassabwickler Wertpapiere aus dem Nachlass (estate) verkauft, kann daher auch dann UK-Kapitalertragsteuer anfallen, wenn die Begünstigten (beneficiaries) in Deutschland ansässig sind. Insoweit verweisen wir auf den Beitrag Besteuerung der Einkünfte eines Nachlasses im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK)

Berechnung des Gewinns

Die UK-Kapitalertragssteuer ist auf den Gewinn zu zahlen, der beim Verkauf erzielt wird. Der Gewinn ist der Veräußerungserlös abzüglich des Anschaffungswertes.

 Abgezogen werden können bestimmte werterhöhende Aufwendungen und die mit dem Kauf oder der Schenkung verbundenen Kosten. 

Bei einem Erwerb von Todes wegen übernimmt der Erwerber nicht den steuerlichen Buchwert des Erblassers, sondern der Buchwert wird nach dem Verkehrswert am Tage des Todes bestimmt. Bei im Wert gefallenen Wertpapieren bedeutet dies, dass der potentielle Verlust nicht mehr steuermindernd durch Verkauf realisiert werden kann. Bei einem Wertzuwachs der Wertpaiere führt die Anhebung des Buchwertes auf den Tod zu einem Steuervorteil.

Hinweis: Vor diesem Hintergrund berücksichtige ich bereits bei der Erklärung der UK-Nachlasssteuer (UK IHT) die bei Veräußerung anfallende UK-Kapitalgewinnsteuer. So kann es z.B. sinnvoll sein etwaige Bewertungsspielräume dahin zu nutzen, dass der Wert per Todestag höher ist und diesen bei der UK-Nachlasssteuererklärung anzugeben. Dabei ist allerdings zu beachten, dass ein solcher Wert einem auch bei der Veranlagung der deutschen Erbschaftsteuer entgegengehalten werden kann. 

Steuersätze

In der Zeit vom 6. April 2019 bis 5. April 2024 ist der Steuersatz für UK-Kapitalertragssteuer auf Einkünfte aus Veräußerung von Wertpapieren: 

  • 10 % und 20 % für natürliche Personen;
  • 20% für Treuhänder;
  • 20% für den Nachlassabwickler.

Freibetrag

Der Freibetrag für Kapitalerträge beträgt im Steuerjahr 2025/26:  £3.000. Einem testamentarische bestimmten Nachlassabwickler (executor) oder sonstigen Nachlassabwickler (administrator) für den Nachlass einer verstorbenen Person steht während des Verwaltungszeitraums der volle Freibetrag zur Verfügung. Der Verwaltungszeitraum beginnt mit dem Todestag und endet mit dem Tag, an dem alles an die Begünstigten übertragen oder ausgezahlt wurde.

Ein Testamentsvollstrecker hat Anspruch auf den Freibetrag für das Steuerjahr, in dem der Tod eingetreten ist, und für die folgenden zwei Steuerjahre. Das heißt, er kann in jedem dieser Jahre einen Freibetrag für die Gewinne geltend machen. Ab dem dritten Steuerjahr erhält er keinen Freibetrag mehr für Gewinne während des Verwaltungszeitraums.

Die ersten £3000 des Gewinns sind im Rahmen des jährlichen CGT-Freibetrags (annual exempt amount – kurz: AEA) steuerfrei. 

Erklärung der UK-Kapitalgewinnsteuer 

Wenn die UK-Kapitalgewinnsteuer zu zahlen ist, muss der Verkauf der Wertpapiere dem britischen Finanzamt (HMRC) gemeldet und die Steuer innerhalb von 60 Tagen entrichtet werden.

Deutsche Einkommensteuer bei Veräußerung von geerbten UK-Wertpapieren

Gewinne aus der Veräußerung von UK-Wertpapieren unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer, wobei der Abgeltungssteuersatz (25% + Soli und Kirchensteuer) zur Anwendung kommt. 

Verkauft eine Person, die in Deutschland ansässig im Sinne von Art. 4 DBA-UK ist, Wertpapiere im UK, hat Deutschland nach Art. 13 DBA-UK ein Besteuerungsrecht. Dies gilt auch, wenn die Wertpapiere über ein Anwachsungsrecht auf den Tod oder über einen UK-Nachlass erworben wurden. 

Wenn der UK-Nachlassabwickler die Wertpapiere veräußert, kann es hingegen zu einer Besteuerung der Gewinne im UK und in Deutschland kommen. Insoweit verweisen wir auf den Betrag Besteuerung der Einkünfte eines Nachlasses im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK)

Zur Berechnung des Veräußerungsgewinns nach deutschem Steuerrecht sind die Anschaffungskosten zu ermitteln. Nach deutschem Steuerrecht sind die Anschaffungskosten der Kaufpreis zuzüglich der Nebenkosten der Anschaffung. Können die Anschaffungskosten nicht nachgewiesen werden, bemisst sich der Steuerabzug nach 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung der Wirtschaftsgüter (Ersatzbemessungsgrundlage). Da die UK-Einkommensteuer insoweit auf den Wert per Todestag abstellt, genügen die UK-Einkommensteuererklärungen oder UK-Steuerbescheinigungen nicht. 

Unsere Leistung: Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung von Nachweisen über die Anschaffungskosten und stehen Ihrem Steuerberater auf Wunsch mit ergänzendem Rat zur Verfügung. 

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