Vertretung eines Begünstigten gegenüber dem kanadischen Nachlassabwickler
Leistungen
Oftmals vertreten wir testamentarisch Begünstigte (Erben, Vermächtnisnehmer) gegenüber dem kanadischen Nachlassabwickler (personal representative). Unsere Leistungen umfassen dabei, z.B.
- Anforderung einer Kopie des Testaments (Last Will and testament);
- Anforderung des Nachlassverzeichnisses (estate inventory) und Rechenschaftsbericht (accounting);
- Klärung, ob es neben den Ansprüchen am Nachlass (estate) weitere Ansprüche bestehen (z.B. Begünstigung aus RRIF);
- Anforderung der für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten in Deutschland erforderlichen Unterlagen und Informationen;
- Anregung der Ausübung von steuerlichen Wahlrechten zur Vermeidung einer Besteuerung in Kanada bei Ansässigkeit der Begünstigten in Deutschland;
- Beratung betreffend die steuerlich optimierte Verteilung des Vermögens bei Mehrheit von Begünstigten;
- Beratung betreffend die Zurückweisung (disclaimer) und Ausschlagung (renunciation) an Rechten am Nachlass;
- erste Prüfung der Rechtmäßigkeit von Entnahmen aus dem Nachlass (z.B. für Nachlassverbindlichkeiten und Kosten der Nachlassabwicklung, Vergütung des Nachlassabwicklers in Kanada);
- Geltendmachung des Anspruches auf eine (Zwischen-) Ausschüttung (distribution) gegen den Nachlassabwickler.
Wenn sich bei unserer Tätigkeit Hinweise auf Pflichtverletzungen durch den Nachlassabwickler ergeben, beraten wir Sie außerdem, ob die Beauftragung eines (auf Erbrecht spezialisierten) kanadischen Anwaltes sinnvoll erscheint. Diese vertreten den Mandanten z.B.
- bei der Überprüfung des Rechenschaftsberichts (passing of accounts);
- in einem Verfahren zur Entlassung des kanadischen Nachlassabwicklers;
- in einem Verfahren zur Unterlassung bestimmten Geschäfte (z.B. Verkauf von Grundstücken) oder
- in einem Verfahren zur Zahlung von Schadenersatz gegen den Nachlassabwickler.
Ergänzende Leistungen
Daneben beraten wir auch über die steuerlichen Folgen des deutsch-kanadishen Erbfalls in Deutschland und bereiten die Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Bezügen zu Kanada vor.
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- Internationale Zuständigkeit bei Erbschein für Nachlassvermögen in Deutschland
- Kanada: Beitritt zum Haager Apostille-Übereinkommen
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- EuGH: Bewertungsabschlag der deutschen Erbschaftsteuer für vermietete Wohngrundstücke gilt auch für derartige Immobilien in einem Drittland (Kanada)
- FG Mecklenburg-Vorpommern: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist Rechtsnachfolger im Sinne von § 45 AO
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters