Erklärung der spanischen Erbschaftsteuer

Im deutsch-spanischen Erbfall ist die spanische Erbschaftssteuer (impuesto sobre sucesiones) oftmals der Kern der Beratung.  Wir beraten seit vielen Jahren im deutsch-spanischen Erbfall zur spanischen Erbschaftssteuer und anderen im Zusammenhang mit dem Erbfall anfallenden Steuern.

Unsere Leistungen betreffend die spanische Erbschaftsteuer

Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

Beratung im spanischen Recht und dem Recht der spanischen Bundesländer

Wir berücksichtigen auch die besonderen Regeln der spanischen Bundesländer, insbesondere die Erbschaftssteuer der Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)Erbschaftssteuer der Kanaren (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma), Erbschaftssteuer von AndalusienErbschaftssteuer Valencia und Erbschaftssteuer Madrid

Wir vertreten Sie gegenüber Finanzbehörden in ganz Spanien, insbesondere den Finanzbehörden der  Balearen, der Kanaren, Andalusiens, Valencias und von Madrid. 

Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer

Wir vertreten Sie gegenüber dem deutschen Finanzamt für Erbschaftsteuer und bereiten die Erbschaftsteuererklärung vor. Dabei stellen wir auch sicher, dass im Falle der Zahlung von Erbschaftsteuer in Spanien und Deutschland eine Anrechnung erfolgt. Ergänzend verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung zur Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Bezügen zu Spanien

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Spanien?

Die Steuersätze der Spanische Erbschaftsteuer (impuesto sobre sucesiones) sind abhängig vom Verhältnis zwischen Erblasser/Erwerber, dem Wert des Erwerbs und dem bestehenden Vorvermögen und bewegen sich zwischen 7,65 % und 81,6 %. In vielen Regionen (z.B. Balearen,  KanarenAndalusienKatalonienValenciaMurcia und Madrid) gibt es aber für Kinder, Ehegatten und andere Personen Vergünstigungen.  

Stimmt es, dass man in Spanien nur Erbschaftssteuer zahlen muss, wenn der Verstorbene in Spanien resident war?

Nein, wo der Erblasser seinen steuerlicher Wohnsitz (residencia habitual) hat, ist für die Erbschaftssteuer nicht entscheidend. Vielmehr kommt es auf den steuerlichen Wohnsitz des Erwerbers, also Erben oder Vermächtnisnehmer, an. 

Muss ein residenter Erbe in Spanien Erbschaftsteuer zahlen?

Wenn der Erwerber seinen gewöhnlichen Wohnsitz (residencia habitual) in Spanien hatte, also z.B. sich  mehr als 183 Tage in Jahr vor dem Tod des Erblassers in Spanien aufhielt, unterfällt sein gesamter Erwerb der spanischen Erbschaftsteuer. 

Müssen Nichtresidente in Spanien Erbschaftssteuer zahlen?

Ein Erbe oder Vermächtnisnehmer ohne gewöhnlichen Wohnsitz (residencia habitual) muss nur für das Spanien-Vermögen spanische Erbschaftssteuer zahlen. Zum Spanien-Vermögen gehören bebaute und unbebaute Grundstücke und Wohneigentum, aber auch Konten und Depots in Spanien.

Muss ein in Deutschland ansässiger Erbe spanische Erbschaftssteuer zahlen?

Ein Erbe oder Vermächtnisnehmer ohne gewöhnlichen Wohnsitz (residencia habitual) muss nur für das Spanien-Vermögen spanische Erbschaftssteuer zahlen.

Wie wird eine Immobilie in Spanien bewertet?

Für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer erfolgt die Besteuerung seit 1.1.2022 in der Regel auf der Grundlage des Referenzwertes. Weitergehende Informationen finden Sie in dem Beitrag "Bewertung von Spanien-Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer". 

Gibt es eine Steuerbefreiung für das Familienheim in Spanien?

Für Erben der vom Erblasser in Spanien selbst genutzten gewöhnlichen Wohnung (vivienda habitual) gibt es einen besonderen Freibetrag.

Gibt es zwischen Spanien und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftssteuer?

Spanien und Deutschland haben kein Doppelbesteuerungsabkommen (Convenio para evitar la doble imposición) für die Erbschaftssteuer. Daher besteht im Grundsatz die Gefahr, dass deutsche und spanische Erbschaftssteuer gezahlt werden muss (Doppelbesteuerung). Allerdings kann ist oft - jedenfalls teilweise - eine Steueranrechnung möglich. Weiterführende Informationen finden Sie in dem Beitrag Anrechnung spanische Erbschaftssteuer in Deutschland

Muss auf das Vermögen in Spanien deutsche Erbschaftssteuer gezahlt werden?

In Deutschland ist der ganze Erwerb (z.B. durch Erbschaft oder Vermächtnis) steuerbar, wenn der Erwerber (z. B. Erbe) oder der Erblasser im Zeitpunkt des Erwerbs ein Inländer ist. Daher muss oftmals auch deutsche Erbschaftssteuer gezahlt werden. 

Kann die spanische Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet werden?

Die spanische Erbschaftsteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden. Es gibt aber Anrechnungslücken; so ist z.B. die spanische Erbschaftsteuer, die auf bewegliches Vermögen (z.B. Yacht, PKW), Guthaben bei spanischen Banken oder Aktien anfällt, nicht anrechenbar, wenn der Erblasser ein Inländer war. Weiterführende Informationen finden Sie in dem Beitrag Anrechnung spanische Erbschaftssteuer in Deutschland.

Was ist Plusvalía und fällt diese Steuer im Erbfall neben der spanischen Erbschaftssteuer an?

Die gemeindliche Wertzuwachsteuer (Plusvalía) wird von der Gemeinde erhoben und besteuert den Wertzuwachs von städtischen Immobilien. Sie fällt auch beim Tod - neben der spanischen Erbschaftsteuer - an.

Wann verjährt die spanische Erbschaftssteuer?

Die spanische Erbschaftssteuer verjährt in 4 Jahren und 6 Monaten. Wenn der Tod in Deutschland eingetreten ist, wird aber zum Teil die Auffassung vertreten, dass dies nicht gilt. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Verjährung der spanischen Erbschaftssteuer.

Muss man eine Steuererklärung für die spanische Erbschaftssteuer abgeben? 

Das Verfahren zur Erklärung der spanischen Erbschaftssteuer ist ein Selbstveranlagungsverfahren, d.h. der Steuerpflichtige (Erbe, Vermächtnisnehmer) muss (unaufgefordert) selbst berechnen und mit Erklärung (Modelo 650 bzw. 652) abführen.

Was ist die Frist für die Abgabe der spanischen Erbschaftssteuererklärung?

Die Frist hierzu beträgt 6 Monate. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Tod des Erblassers. 

Kann die Frist zur Abgabe der spanischen Erbschaftssteuererklärung verlängert werden?

Auf Antrag kann in den ersten 5 Monaten nach dem Tod die Frist auf insgesamt 12 Monate verlängert werden. 

Wird für die Erklärung der spanischen Erbschaftsteuer eine spanische Steuernummer benötigt? 

Für die Erklärung benötigt der Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer) in der Regel eine Steuernummer (NIE) benötigt, welche vor Ort oder über ein Generalkonsulat beantragt werden kann.

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

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