Vertretung von Begünstigten eines Trusts in den USA

Ein Trust ist in den USA ein verbreitetes Mittel zur Regelung des Nachlasses. Wir vertreten Begünstigte von US-amerikanischen Trusts gegenüber dem Treuhänder (trustee). Unsere Leistungen umfassen z.B. 

  • Anforderung einer Kopie des Trust-Dokuments (trust agreement, declaration of trust); 
  • Anforderung des Trust-Verzeichnisses (trust inventory);
  • Beratung betreffend das Recht der USA Einkünfte des Trusts zu besteuern;
  • Anregung der Ausübung von steuerlichen Wahlrechten durch den Treuhänder zur Vermeidung der Besteuerung in den USA;
  • Anregung der Ausübung steuerlicher Wahlrechte zur Vermeidung der Doppelbesteuerung;
  • Vorbereitung des IRS-Formulars W-8BEN;
  • Beratung zum Erfordernis einer US-Steuernummer für nicht ansässige Ausländer (ITIN);
  • Beantragung eine ITIN mittels des IRS-Steuerformular W-7;
  • Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruches auf Auskehrung des Anteils am Trust-Vermögen;
  • Prüfung und Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung der deutschen Erbschaftsteuer aus dem Trust-Vermögen;
  • Beratung betreffend die teilweise oder vollständige Ausschlagung/Zurückweisung von Rechten am Trust-Vermögen zur Verringerung der deutschen Erbschaftsteuer;
  • Beratung betreffend die steuerlich optimierte Verteilung des Vermögens bei Mehrheit von Begünstigten;
  • Anforderung der für die steuerliche Veranlagung (Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Einkommensteuer) in Deutschland benötigten Unterlagen;
  • Erste Überprüfung des Rechenschaftsberichts des Treuhänders (z.B. Kosten der Verwaltung des Trusts);
  • Beratung betreffend den Zahlungsweg, Umtausch und Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz;
  • Beratung betreffend das Geldwäschegesetz (z.B. Erklärungen gegenüber Banken über die Herkunft des Vermögens). 

Wenn sich bei unserer Tätigkeit Hinweise auf Pflichtverletzungen durch den Treuhänder ergeben, beraten wir Sie außerdem, ob die Beauftragung eines US-amerikanischen Anwaltes zur Rechtsdurchsetzung sinnvoll erscheint, (z.B. mit dem Ziel der Entlassung des Nachlassabwicklers oder der Zahlung von Schadenersatz). 

Wenn - wie es oft der Fall ist - es neben der Trust-Begünstigung auch einen Anspruch auf eine Todesfallleistung gegen ein US-Finanzinstitut gibt, sind wir auch bei der Geltendmachung einer Todesfallleistung aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan, Sparplan oder Lebensversicherung

Auf der Grundlage der eingeholten Informationen sind wir auch bei der Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Bezügen zu den USA behilflich und bieten Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer an. 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

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