Geltendmachung einer Todesfallleistung

Erhebliche Schwierigkeiten bereitet oftmals auch die Geltendmachung von Todesfallleistungen. Solche bestehen z.B. aus einer US-amerikanischen Lebensversicherung (life insurance), einer US-amerikanischen Rentenversicherung (annuity), einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan, einem Pensionsfonds (pension plan), Sparkonten (POD account) oder einem Wertpapierdepot (TOD account).

Leistungen

Unsere Leistungen umfassen:

  • Kommunikation mit US-Finanzinstitut (Benachrichtigung über Tod, Anforderung des Antragsformulars, Klärung der Auszahlungsvoraussetzungen, Ausfüllen des Antragsformulars),
  • Beschaffung der US-Steuernummer für Nichtresidente Ausländer (ITIN oder EIN),
  • Beratung betreffend steuerlichen Folgen der Wahl der Zahlungsmodalitäten (Einmalzahlung oder Fortsetzung des Vertrages),
  • Geltendmachung der Steuervorteile des DBA-USA-ESt bei der US-Quellensteuer mittels der Form W-8BEN;
  • wenn der Verstorbene Nicht-Ansässiger (non-resident) war: Beschaffung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (Transfer Certificate);
  • Beratung betreffend die steuerlichen Folgen in Deutschland (Einkommensteuer und Erbschaftsteuer);
  • Beschaffung der für die Erklärung der deutschen Steuern benötigten Unterlagen und
  • Beratung betreffend die Erstattung überzahlter US-amerikanischer Quellensteuer (withholding tax),

Auf Wunsch sind wir bei der Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer behilflich. HIerzu verweisen wir auf unsere Leistungsdarstellung Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Bezügen zur USA

Ferner beraten wir Sie oder Ihren Steuerberater betreffend die ertragsteuerlichen Folgen der Begünstigung und einer Ausschüttung (siehe auch Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer). 

Beratungsorte und Fernberatung

Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

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