Geltendmachung einer Todesfallleistung

Erhebliche Schwierigkeiten bereitet oftmals auch die Geltendmachung von Todesfallleistungen. Solche bestehen z.B. aus einer US-amerikanische Lebensversicherung (life insurance), einem US-amerikanischen Rentenversicherung (annuity), einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan, einem Pensionsfonds (pension plan), Sparkonten (POD account) oder einem Wertpapier Depot (TOD account).

Leistungen

Unsere Leistungen umfassen:

Auf Wunsch sind wir bei der Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer behiflich. HIerzu verweisen wir auf unsere Leistungsdarstellung Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Bezügen zur USA

Ferner beraten wir Sie oder Ihren Steuerberater betreffend die ertragsteuerlichen Folgen der Begünstigung und einer Ausschüttung (siehe auch Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer). 

Beratungsorte und Fernberatung

Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!