Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Bezügen zur USA

Leistungen

Wir beraten umfassend betreffend die steuerlichen Folgen des Todes bei Bezügen zu den USA. Unsere Leistungen umfassen z.B.

  • Erklärung der deutschen Schenkungssteuer und/oder Erbschaftsteuer bei Zahlungen von Seiten eines US-amerikanischen Treuhandvermögen (Trusts) an Begünstigte in Deutschland;
  • Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Vermögen in den USA;
  • Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei beschränkter Steuerpflicht
  • Anrechnung der US-Bundes-Nachlasssteuer (federal estate tax) und der Todesfallsteuern der US-Bundesstaaten;
  • Beratung betreffend ds Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (z.B. bei Wohnsitzen in beiden Staaten);
  • Beratung betreffend Steuerbefreiungen und anderen Vergütunstigungen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen;
  • Beratung betreffend die Abzugsfähigkeit von Kosten (z.B. Provisionen) der Nachlassregelung;
  • Beratung betreffend den (steuerlichen) Wert einer US-Immobilie; 
  • Berücksichtigung der in den USA gezahlten Einkommensteuer;
  • Beratung betreffend die Besteuerung der Todesfallbegünstigung aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan
  • Gutachten zur Besteuerung, insbesondere bei einem US-amerikanischen Trust;
  • Beratung betreffend die Ausübung und Anerkennung/Folgen einer Zurückweisung (disclaimer) nach US-amerikanischen Recht. 

Darüber hinaus bieten wir auch Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer an. 

Beratungsorte und Fernberatung

Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!