Vertretung eines Begünstigten gegenüber dem kanadischen Nachlassabwickler
Leistungen
Oftmals vertreten wir testamentarisch Begünstigte (Erben, Vermächtnisnehmer) gegenüber dem kanadischen Nachlassabwickler (personal representative). Unsere Leistungen umfassen dabei, z.B.
- Anforderung einer Kopie des Testaments (Last Will and testament);
- Anforderung des Nachlassverzeichnisses (estate inventory) und Rechenschaftsbericht (accounting);
- Klärung, ob es neben den Ansprüchen am Nachlass (estate) weitere Ansprüche bestehen (z.B. Begünstigung aus RRIF);
- Anforderung der für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten in Deutschland erforderlichen Unterlagen und Informationen;
- Anregung der Ausübung von steuerlichen Wahlrechten zur Vermeidung einer Besteuerung in Kanada bei Ansässigkeit der Begünstigten in Deutschland;
- Beratung betreffend die steuerlich optimierte Verteilung des Vermögens bei Mehrheit von Begünstigten;
- Beratung betreffend die Zurückweisung (disclaimer) und Ausschlagung (renunciation) an Rechten am Nachlass;
- erste Prüfung der Rechtmäßigkeit von Entnahmen aus dem Nachlass (z.B. für Nachlassverbindlichkeiten und Kosten der Nachlassabwicklung, Vergütung des Nachlassabwicklers in Kanada);
- Geltendmachung des Anspruches auf eine (Zwischen-) Ausschüttung (distribution) gegen den Nachlassabwickler.
Wenn sich bei unserer Tätigkeit Hinweise auf Pflichtverletzungen durch den Nachlassabwickler ergeben, beraten wir Sie außerdem, ob die Beauftragung eines (auf Erbrecht spezialisierten) kanadischen Anwaltes sinnvoll erscheint. Diese vertreten den Mandanten z.B.
- bei der Überprüfung des Rechenschaftsberichts (passing of accounts);
- in einem Verfahren zur Entlassung des kanadischen Nachlassabwicklers;
- in einem Verfahren zur Unterlassung bestimmten Geschäfte (z.B. Verkauf von Grundstücken) oder
- in einem Verfahren zur Zahlung von Schadenersatz gegen den Nachlassabwickler.
Ergänzende Leistungen
Daneben beraten wir auch über die steuerlichen Folgen des deutsch-kanadishen Erbfalls in Deutschland und bereiten die Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Bezügen zu Kanada vor.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- OLG Hamm: Anerkennung eines kanadischen Urteils betreffend die Wirksamkeit eines Negativtestaments
- BC: Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments durch Einzeltestament bei letztem Domizil in Kanada
- KG: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist auch denn Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen, wenn er alleiniger Begünstigter ist
- Internationale Zuständigkeit bei Erbschein für Nachlassvermögen in Deutschland
- Kanada: Beitritt zum Haager Apostille-Übereinkommen
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht