Anwendbares Erbrecht
Aus der Sicht von Florida ist im Hinblick auf bewegliches Vermögen (movables) das Recht des letzten Domizils (domicile) des Erblassers anzuwenden und im Hinblick auf das unbewegliche Vermögen (immovables) ist das Belegenheitsrecht (lex rei sitae) anzuwenden. Eine Person hat ihr Domizil in Florida, wenn sie in Florida einen Wohnsitz (residence) hat, welchen sie beabsichtigt, als dauerhaftes Heim aufrechtzuerhalten. Hatte der Erblasser kein Domizil in Florida, kann er im Hinblick auf das Vermögen in Florida das Recht von Florida wählen (Florida Statutes § 731.106). Die deutsche Sicht kann hiervon abweichen. Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag „Anwendbares Recht im deutsch-US-amerikanischen Erbfall“.
Form des Testaments und Anerkennung deutscher Testamente in Florida
Testamente sind nach dem Recht von Florida als Zwei-Zeugen-Testamente zu errichten. Ein handschriftliches oder notarielles Testament ohne Zeugen ist unwirksam. Allerdings ist ein Testament, welches nicht ein handschriftliches oder mündliches Testament ist und von einer nicht in Florida dauerhaft wohnhaften (non-resident) Person errichtet wurde, wirksam, sofern es nach dem Recht des Staates oder des Landes, wo es errichtet wurde, wirksam ist. Weitergehende Informationen finden Sie in dem Beitrag Anerkennung eines deutschen Testaments der Form nach in Florida.
Materielle Wirksamkeit des Testaments
Testierfähig nach dem Recht von Florida ist, wer über 18 Jahre ist oder für volljährig erklärt wurde und in vollem Besitz seiner Geisteskräfte ist. Ein Testament oder einzelne Verfügungen eines Testaments sind ebenso wie der Widerruf eines Testaments insoweit unwirksam, als die Errichtung oder der Widerruf auf Zwang (duress), Drohung (menace), arglistiger Täuschung (fraud) oder unzulässiger Beeinflussung (undue influence) des Erblassers beruht. Inhaltlich hat der Testator weitgehende Freiheit. Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag „Testamentarische Erbfolge nach dem Recht von Florida – Errichtung, zulässiger Inhalt, Willensmängel, Form und Widerruf“.
Pflichtteil
In den Medien liest man immer wieder, dass es nach dem Recht von Florida keinen Pflichtteil gibt. Das ist – jedenfalls, was die Rechte des Ehegatten angeht – nicht richtig. Dieser kann beanspruchen a) den Wahlteil (elective share), b) Unterhalt nach dem Tod, c) Nießbrauch an der Heimstätte (homestead), d) das Vorbehaltsgut (Exempt property). Abkömmlinge des Erblassers treten bei Vorversterben des Ehegatten zum Teil an die Stelle des Ehegatten und können auch ausnahmsweise eigene Rechte neben dem Ehegatten haben. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf unseren Beitrag Pflichtteil und gesetzliche Rechte des Ehegatten in Florida.
Übergangener Ehegatte
Wenn eine Person nach Errichtung eines Testaments heiratet und der Ehegatte den Erblasser überlebt, erhält der "übergangene Ehegatte" (pretermitted spouse) einen Betrag in Höhe des gesetzlichen Erbteils. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf unseren Beitrag Pflichtteil und gesetzliche Rechte des Ehegatten in Florida.
Gesetzliche Erbfolge
Gibt es kein (wirksames) Testament, wird der Erblasser nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge beerbt. Danach erben neben dem Ehegatten die Abkömmlinge (Kinder und Kindes-Kinder). Gibt es weder Ehegatten noch Abkömmlinge, erben die entfernteren Verwandten. Anders als im deutschen Erbrecht haben die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge kein gesetzliches Erbrecht. Genaueres finden Sie in dem Beitrag Gesetzliche Erbfolge in Florida.
Nachlassverfahren
Nach dem Recht von Florida geht der Nachlass (estate) im Grundsatz auf einen Nachlassabwickler (personal representative) über, der (unter Gerichtsaufsicht) den Nachlass sichert, Verbindlichkeiten tilgt, Steuern erklärt und den verbleibenden Nachlass an die Begünstigten verteilt. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag Probate und Administration – das gerichtliche Nachlassverfahren in Florida.
Trusts
Ein verbreitetes Mittel der Nachlassplanung in Florida ist der lebzeitige Trust (living trust). Das Vermögen, welches zu Lebzeiten des Errichters auf den Trust übertragen wurde, geht auf den Tod des Errichters nach den Regeln des Trusts über und muss nicht erst über ein förmliches Nachlassverfahren übertragen werden. Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag „Der Living Trust im Erbrecht von Florida“.
Erwerb durch Anwachsungsrecht
Zwei oder mehr Personen können einen Vermögensgegenstand in der Art gemeinsam halten, dass beim Tod der Anteil des Erstversterbenden auf den verbleibenden Miteigentümer übergeht (Joint tenancy). Erwerben Ehegatten gemeinsam Grundvermögen in Florida, so entsteht eine Tenancy by the entireties for married couples, wenn nicht ein anderer Wille hervortritt (Fla. Stat. 689.115).
Erbschaftsteuer und Nachlasssteuer
Florida erhebt keine eigene Nachlasssteuer (state estate tax) oder Erbschaftsteuer (state inheritance tax). Allerdings kann natürlich die US-Bundes-Nachlasssteuer (federal estate tax) anfallen. Außerdem kann im deutsch-amerikanischen Erbfall auch deutsche Erbschaftsteuer anfallen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Beitrag Die Besteuerung deutsch-amerikanischer Erbfälle nach dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen.
