Belegenheitsrecht (Lex rei sitae)
Im internationalen Privatrecht wird das Recht des Ortes, an dem sich ein Vermögensgegenstand befindet, als Belegenheitsrecht - lateinisch als "lex rei sitae" - bezeichnet.
Beispiel: Nach dem Recht von England und Wales richtet sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen (sucession) in unbewegliches Vermögen (immovables) nach der lex rei sitae. Ist also z.B. ein Haus in Deutschland belegen, verweist das Recht von England und Wales im Hinblick auf den Übergang des Hauses von Todes wegen auf das deutsche Recht.
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