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Alleinerbschein

Ein Alleinerbschein ist ein Erbschein, der den alleinigen Erben (Alleinerben) ausweist. 

Beispiel: Erblasser E ist von K allein beerbt worden.

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08.07.2026 BGH: Anteil an einer Erbengemeinschaft ist auch dann bewegliches Vermögen, wenn der Nachlass aus Grundvermögen besteht

18.06.2026 BFH: Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer

17.03.2026 Andalusien: Vergünstigungen bei der Schenkungsteuer

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