Anpassung
Unter der Angleichung - auch als "Anpassung" bezeichnet - versteht man im deutschen Recht die behelfsmäßige Korrektur von Rechtsfolgen, die sich durch die parallele Anwendung mehrerer Rechtsordnungen ergeben. Wenn sich die Rechtsfolgen der Rechtsordnungen überlagern, wird von einer "Normenhäufung" gesprochen, wenn es Lücken gibt, von einem "Normenmangel". Die Angleichung kann auf der Ebene des Kollisionsrechts erfolgen, so dass nur ein Sachrechts zur Anwendung kommt (kollisionsrechtliche Anpassung). Es kann aber auch eine Angleichung des Sachrechts erfolgen, also eine Korrektur der Rechtsfolgen (materiell-rechtliche Anpassung).
Publikationen zum Thema
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- Pflichtteil nach spanischem Erbrecht
- Schenkungssteuer USA - Einführung
- Schenkungsteuer bei Schenkung an eine Person mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich
News zum Thema
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- Biden-Plan und US-Todesfallsteuern
- Bundesrat: Änderung des Steuerrechts muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden
- FG Kassel: Zurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit
- FG Münster: Ausschüttungen aufgrund der Auflösung eines US-amerikanischen Trusts als Einkünfte aus Kapitalvermögen
- FG Münster: Nachweis eines niedrigeren Wertes bei Erwerb eines Miteigentumsanteil an einem Grundstück
- Fiskal-Klippe und US Erbschaftssteuer
- IRS: Keine Anhebung des steuerlichen Buchwertes bei Übertragung von Vermögen auf einen unwiderruflichen Grantor Trust
- OLG Frankfurt zum gewöhnlichen Aufenthalt und Erbteilserhöhung nach § 1371 BGB bei Anwendbarkeit chinesischen Güterrechts
- USA: Neue Vorschläge zur Änderung der Steuergesetze mit Auswirkungen für Nachlassplanung