Anpassung

Unter der Angleichung - auch als "Anpassung" bezeichnet -  versteht man im deutschen Recht die behelfsmäßige Korrektur von Rechtsfolgen, die sich durch die parallele Anwendung mehrerer Rechtsordnungen ergeben. Wenn sich die Rechtsfolgen der Rechtsordnungen überlagern, wird von einer "Normenhäufung" gesprochen, wenn es Lücken gibt, von einem "Normenmangel". Die Angleichung kann auf der Ebene des Kollisionsrechts erfolgen, so dass nur ein Sachrechts zur Anwendung kommt (kollisionsrechtliche Anpassung). Es kann aber auch eine Angleichung des Sachrechts erfolgen, also eine Korrektur der Rechtsfolgen (materiell-rechtliche Anpassung). 

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