Ausgleichung
Nach §§ 2050 ff. BGB sind gewisse Zuwendungen, die der Erblasser zu Lebzeiten einem Abkömmling gemacht hat, nach seinem Tod zwischen den Abkömmlingen, wenn sie Erben geworden sind, auszugleichen.
Publikationen zum Thema
- Der US-amerikanische Trust - Anerkennung, Nachlassverfahren und Pflichtteil in Deutschland
- Erbteilung und Erbteilungsklage
- Pflichtteil nach spanischem Erbrecht
- Pflichtteil: Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil
- Pflichtteil: Pflicht zur Auskunft durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses
- Testamentsvollstrecker: Aufgaben und Pflichten