Handschriftliches Testament
Deutschland ist die üblichste Form des Testaments das eigenhändige Testament. Dieses wird von Nicht-Juristen in der Regel als "handschriftliches Testament" bezeichnet, da es handschriftlich (mit der eigenen Hand) verfasst wird.
Publikationen zum Thema
- Anerkennung eines deutschen Testaments der Form nach in Kalifornien
- Kanadisches Erbrecht - Einführung
- Nicht auffindbares Testament und Nachweis des Erbrechts
- Testament nach dem Recht von Kalifornien - Errichtung, zulässiger Inhalt, Auslegung und Widerruf
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates Kalifornien