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Handschriftliches Testament

Deutschland ist die üblichste Form des Testaments das eigenhändige Testament. Dieses wird von Nicht-Juristen in der Regel als "handschriftliches Testament" bezeichnet, da es handschriftlich (mit der eigenen Hand) verfasst wird. 

Verwandte Publikationen

  • Anerkennung eines deutschen Testaments der Form nach in Kalifornien
  • Kanadisches Erbrecht - Einführung
  • Nicht auffindbares Testament und Nachweis des Erbrechts
  • Testamentarische Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates Kalifornien

Verwandte News

  • Handschriftliches Testament wird in Florida nicht anerkannt
  • OLG Düsseldorf: Verlorenes Testament und Zeugenaussage
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