Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen

Der Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen (z.B. eines lebenslangen Nießbrauchs) und Leistungen ist mit dem Vielfachen des Jahreswerts anzusetzen. Das BMF stellt die Vervielfältiger in einer Tabelle zusammen und veröffentlicht diese zusammen mit dem Datum der Veröffentlichung der Sterbetafel im Bundessteuerblatt.

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