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Ortsform

Die Form, die nach dem Recht des Staates, in dem das Rechtsgeschäft (z.B. Testament) vorgenommen wird, für die Wirksamkeit der Form nach verlangt wird. 

Verwandte Publikationen

  • Anerkennung eines deutschen Testaments der Form nach im US-Bundesstaat New York
  • Anerkennung eines kanadischen Testaments in Deutschland
  • Anerkennung eines US-amerikanischen Testaments in Deutschland
  • Anwendbares Recht im deutsch-US-amerikanischen Erbfall
  • Kanadisches Erbrecht - Einführung
  • Testamentarische Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates New York
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