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Ortsform

Die Form, die nach dem Recht des Staates, in dem das Rechtsgeschäft (z.B. Testament) vorgenommen wird, für die Wirksamkeit der Form nach verlangt wird. 

Publikationen zum Thema

  • Anerkennung eines deutschen Testaments der Form nach im US-Bundesstaat New York
  • Anerkennung eines kanadischen Testaments in Deutschland
  • Anerkennung eines US-amerikanischen Testaments in Deutschland
  • Kanadisches Erbrecht - Einführung
  • Testamentarische Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates New York
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Erbrecht-Aktuell

30.04.2025 FG S-H: Wirksames Errichtung eines Trusts als Voraussetzung der rechtlichen Verselbstständigung

25.04.2025 KG: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist auch denn Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen, wenn er alleiniger Begünstigter ist

25.04.2025 BFH: Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

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