Qualifikationsverweisung

Wenn der Recht, das auf das Recht eines anderen Staates verweist, die Qualifikation (z.B. ob es bewegliches Vermögen oder unbewegliches Vermögen ist) dem Recht des Lageortes überläßt, wird im internationalen Privatrecht von Qualifikationsverweisung gesprochen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 2000 - IV ZR 171/ 99 - KG Berlin). 

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