Erwerb außerhalb des Nachlasses in den USA

Das US-Nachlassverfahren (Probate) ist oftmals aufwendig und teuer. Nachfolgend werden die verschiedenen Instrumente das Probate-Verfahren zu vermeiden, dargestellt.

Vereinbarungen mit Banken und anderen Finanzinstituten 

Mit der Bank kann vereinbart werden, dass das Guthaben im Todesfall an eine bestimmte Person (Beneficiary = Todesfallbegünstigter) ausgezahlt werden soll. Konten mit einer solchen Vereinbarung werden zumeist als Payable-on-Death  Bank Account (POD account) bezeichnet. Zum Teil werden sie aber auch als totten trusts, tentative trusts, informal trusts, oder revocable bank account trusts bezeichnet. Sie sind aber rechtlich keine Trusts und die Gesetze zu Trusts auf sie nicht anwendbar. Zur Geltendmachung einer Forderung aus einem POD account verweisen wir auf den Beitrag Konto in den USA im Erbfall

Nach dem Recht mancher US-Bundesstaaten kann auch vereinbart werden, dass Einlagenzertifikate (certificates of deposit, kurz CDs) und andere Wertpapiere (securities), welche mit Konten der Bank verbunden sind und dem Kontoinhaber zustehen, in dieser Weise (mit-) verfügt werden. Ansonsten können Wertpapiere auch nach dem Recht fast aller US-Bundesstaaten (mit Ausnahme von Texas und Louisiana) durch eine Registrierung nach dem Uniform TOD Securities Registration Act (TOD account) ohne Probate-Verfahren auf Todesfallbegünstigte übertragen werden; zur Geltendmachung einer Forderung aus einem TOD account verweisen wir auf den Beitrag US-Wertpapierdepot eines in Deutschland ansässigen Deutschen im Erbfall

Diese Vereinbarungen können mit der Bank zu jeder Zeit getroffen werden. Nach Vereinbarung erscheint oftmals auf Kontoauszügen der Vermerk ITF account, was eine Abkürzung für “in trust for” ist. Zu Lebzeiten des Kontoinhabers hat der Todesfallbegünstigte keinerlei Rechte aus der POD-Abrede oder TOD-Abrede und der Konto- bzw. Depotinhaber kann den Begünstigten jederzeit austauschen oder das Konto/Depot schließen. Allerdings können sich Rechte Dritter natürlich aus Vereinbarung oder dem Güterrecht (community property) ergeben.

Trust

In allen US-Bundesstaaten werden Trusts als Mittel der Nachlassplanung und Vermeidung des probate-administration Verfahrens eingesetzt. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Der US-amerikanische Trust als Mittel der US-Nachlassplanung.

Altersvorsorgepläne

Altersvorsorgepläne sind insbesondere Individual Retirement Arrangement (IRA) und  401(k). Die Regelungen zum 401(k) finden sich im Employee Retirement Income Security Act of 1974 (ERISA ). Danach ist der überlebende Ehegatte (in der Regel) begünstigt. Eine andere Person kann der Erblasser nur begünstigen, wenn er/sie nicht schriftlich der Benennung einer anderen Person zustimmt. Soweit eine Gütergemeinschaft besteht und es sich um Gesamtgut handelt, ist der  Ehegatte ohnehin zu ½ Mitberechtigter.

Bei einem IRA gibt es hingegen keinen Schutz nach ERISA. Der Ehegatte ist sogar dann nicht nach den Regeln von ERISA geschützt, wenn ein 401(k) auf einen IRA übertragen wurde (Charles Schwab v. Debickero, U.S. Ct. App., 9th Cir., No. 07-15261, Jan. 22, 2010).

Fahrzeuge (Transfer-on-Death Registration for vehicles)

In einigen US-Bundesstaaten (derzeit: Arizona, California, Connecticut, Indiana, Kansas, Missouri, Nevada, Ohio und Vermont) ist es auch möglich, Fahrzeuge so zu registrieren, dass sie im Todesfall auf eine bestimmte Person außerhalb des Nachasses übergehen. Hierzu muss ein besonderes Formular bei Eintragung ausgefüllt werden (beneficiary form). Der Begünstigte wird dann im Eintragungszertifikat (certificate of registration) als Begünstigter auf den Tod aufgeführt. 

Immobilien (Transfer-on-Death Deeds for Real Estate)

In einigen Bundesstaaten (Arizona, California (seit 2016), Colorado, Indiana, Kansas, Minnesota, Missouri, Montana, Nevada, New Mexico, Ohio, Oklahoma und Wisconsin) kann auch in der Eigentumsurkunde über Grundstücke bestimmt werden, dass das Grundstück im Todesfall auf eine bestimmte Person übergeht.

Joint Tenancy

In allen US-Bundesstaaten mit Ausnahme von Louisiana kann Vermögen auch so gehalten werden, dass jedem das Ganze – gebunden durch die Mitberechtigung der anderen – zusteht und beim Tod eines Mitberechtigten sein Anteil den anderen zuwächst. Dies wird als joint tenancy with the right of survivor (JTWROS) - kurz joint tenancy -  bezeichnet. Das Anwachsungsrecht auf den Tod (survivorship right) hat zur Folge, dass der Anteil eines Mitberechtigten nicht durch letztwillige Verfügung übertragen werden kann und nicht in den Nachlass fällt. Die wirksame Entstehung einer joint tenancy setzt das Vorliegen der „vier Einheiten“ (four unities) voraus, d.h. das Recht aller Mitberechtigten muss im Grundsatz gleich sein im Hinblick auf

  • in Dauer, Natur und Umfang einheitlich ist (unity of interest),
  • die Entstehungsart (unity of title),
  • Entstehungszeitpunkt (unity of time) und
  • Vermögensgegenstand (unity of possession).

Durch die Gesetze der US-Bundesstaaten wurde dies allerdings modifiziert. so ist es z.B. nicht mehr erforderlich, dass die joint tenancy durch ein Dokument (unity of title) und gleichzeitig begründet wird (unity of time).

Die joint tenancy kann jederzeit durch einfache Erklärung eines Mitberechtigten aufgehoben werden mit der Folge, dass Bruchteilseigentum entsteht.

Tenancy by the entireties

Bei der tenancy by the entireties for married couples (TBE), die im Gegensatz zur joint tenancy nur zwischen Ehegatten begründet werden kann,  besteht – ebenso wie bei der joint tenancy – ein Anwachsungsrecht auf den Tod. Entscheidender Unterschied zur joint tenancy ist allerdings, dass bei der tenancy by the entireties kein Ehegatte das Recht hat, ohne Zustimmung des anderen über seinen Anteil zu verfügen und so das Anwachsungsrecht auf den Tod (right of survivorship) aufzulösen . Die tenancy by the entireties gibt es im Recht von 25 US-Bundesstaaten  und steht – sofern der jeweilige Bundesstaat die gleichgeschlechtliche Ehe zulässt – auch gleichgeschlechtlichen Ehepartnern zur Verfügung.

Staat

TBE

Grundstücke

Bewegliches Vermögen

Alabama

Nein

 

 

Alaska

Ja

Ja

Ja

Arizona

Nein

 


Arkansas

Ja

Ja

Ja

California

Nein

 


Colorado

Nein

 


Connecticut

Nein

 

 

Delaware

Ja

Ja

Ja

District of Columbia

Ja

Ja

Ja

Florida

Ja

Ja

Ja

Georgia

Nein

 

 

Hawaii

Ja

Ja

Ja

Idaho

Nein

 


Illinois

Ja

Ja

Nein

Indiana

Ja

Ja

Nein

Iowa

Nein

 

 

Kansas

Nein

 

 

Kentucky

Ja

Ja

Nein

Louisiana

Nein

 


Maine

Nein

 

 

Maryland

Ja

Ja

Ja

Massachusetts

Ja

Ja

Ja

Michigan

Ja

Ja

Nein

Minnesota

Nein

 

 

Mississippi

Ja

Ja

Ja

Missouri

Ja

Ja

Ja

Montana

Nein

 

 

Nebraska

Nein

 

 

Nevada

Nein

 

New Hampshire

Nein

 

 

New Jersey

Ja

Ja

Ja

New Mexico

Nein

 


New York

Ja

Ja

Nein

North Carolina

Ja

Ja

Nein

North Dakota

Nein

 

 

Ohio

Nein

 

 

Oklahoma

Ja

Ja

Ja

Oregon

Ja

Ja

Nein

Pennsylvania

Ja

Ja

Ja

Rhode Island

Ja

Ja

Ja

South Carolina

Nein

 

 

South Dakota

Nein

 

 

Tennessee

Ja

Ja

Ja

Texas

Nein

 


Utah

Nein

 

 

Vermont

Ja

Ja

Ja

Virginia

Ja

Ja

Ja

Washington

Nein

 


West Virginia

Nein

 

 

Wisconsin

Nein

 


Wyoming

Ja

Ja

Ja

Eheliches Gesamtgut

Im Ehegüterrecht einiger US-Bundesstaaten - diese werden als Community Property States bezeichnet -  ist der gesetzliche Güterstand die Errungenschaftsgemeinschaft. Community Property States sind: Arizona, California, Idaho, Louisiana, Nevada, New Mexico, Texas, Washington und Wisconsin. Im Erbfall fällt der ideelle 1/2 Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut (community property) in dessen Nachlass. Der andere 1/2 Anteil geht auf den überlebenden Ehegatten außerhalb des Nachlasses über. 

Lebensversicherungen

In einer Lebensversicherung (life insurance) wird regelmäßig ein Begünstigter auf den Tod eingetragen. Die Todesfallleistung wird an diese Person ausgezahlt ohne dass es eines Nachlassverfahrens bedarf. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Todesfallleistung einer US-Lebensversicherung - Geltendmachung und Steuern

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