Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht von Texas

Stirbt eine Person mit dauerhaftem Aufenthalt, Wohnsitz und Domizil in Texas ohne Testament oder ist das Testament unwirksam, werden die Erben nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge ermittelt. Der Beitrag erläutert, wann die Regeln der gesetzlichen Erbfolge des Staates Texas anwendbar sind und wer nach dem Erbrecht von Texas erbt, wenn es kein Testament gibt.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Erbfolge ist im Title 2, Subtitle E, Chapter 201 des Texas Statutes Estates Code (nachfolgend "Texas Estates Code") geregelt.

Anwendbares Erbrecht und gesetzliche Erbfolge

Sicht von Texas 

Betreffend die gesetzliche Erbfolge gilt der Grundsatz der Nachlassspaltung (scission), d.h.

Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag Internationales Erbrecht (IPR) - USA.

Deutsche Sicht

Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 bestimmt sich das im Hinblick auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen im Sinne der EuErbVO nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Danach kommt es im Grundsatz auf den den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Eine Ausnahme für unbewegliches Vermögen in den USA gibt es - aus der Sicht Deutschlands - nicht mehr. Da aus US-Sicht im Hinblick auf Immobilien in den USA immer US-Erbrecht anzuwenden ist, birgt die Rechtslage die Gefahr unterschiedlicher Rechtsanwendung und des Forum Shopping.

Betreffend Grundvermögen in Deutschland kann es zu einer Rückverweisung und einer Nachlassspaltung kommen.

Eintritt der gesetzlichen Erbfolge

Gesetzliche Erfolge tritt ein, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat, siehe  § 101.001(a)(3) Texas Estates Code. Entsprechendes gilt, wenn teilweise nicht verfügt wurde, siehe Carr v. Rogers, 383 S.W.2d 383, 1964 Tex. LEXIS 709, 8 Tex. Sup. J. 47 (Tex. 1964). Schließlich tritt die gesetzliche Erbfolge auch ein, wenn das Testament unwirkam ist, siehe Ochoa v. Miller, 59 Tex. 460, 1883 Tex. LEXIS 198 (Tex. 1883).  

Gesetzliches Erbrecht der Verwandten, wenn der Erblasser nicht von einem Ehegatten überlebt wird

(a) Hinterlässt eine Person, die ohne Hinterlassung eines Testaments stirbt, keinen Ehegatten, so fällt der Nachlass dieser  Person nach §  201.001 Texas Estates Code den Verwandten wie folgt anteilig über:  

(b) Der Nachlass der Person geht auf die Kinder der Person und deren Nachkommen über.

(c) Wenn kein Kind oder Nachkomme eines Kindes die Person überlebt, geht der Nachlass der Person zu gleichen Teilen auf den Vater und die Mutter der Person über.

(d) Wenn nur der Vater oder die Mutter der Person überlebt, wird der Nachlass der Person:

(1) in zwei gleiche Teile geteilt werden, wobei:

(A) ein Teil an den überlebenden Elternteil geht; und

(B) ein Teil auf die Geschwister der Person und die Nachkommen der Geschwister geht; oder

(2) vollständig an den überlebenden Elternteil vererbt, wenn es keine Geschwister der Person oder Nachkommen von Geschwistern gibt.

(e) Wenn weder der Vater noch die Mutter der Person überlebt, geht der gesamte Nachlass der Person an die Geschwister und deren Nachkommen über.

(f) Wenn keiner der in den Unterabschnitten (b)-(e) beschriebenen Verwandten die Person überlebt, wird der Nachlass der Person in zwei Teile geteilt, wobei:

(1) ein Teil an die Verwandten väterlicherseits der Person geht, wie in Unterabschnitt (g) vorgesehen; und

(2) ein Teil an die Verwandten mütterlicherseits der Person geht, wie in Unterabschnitt (h) vorgesehen.

(g) Der Anteil, der auf die Verwandten väterlicherseits der Person übergeht, geht in folgender Reihenfolge über:

(1) Wenn beide Großeltern väterlicherseits die Person überleben, gehen gleiche Teile an den Großvater und die Großmutter väterlicherseits über;

(2) wenn nur der Großvater väterlicherseits oder die Großmutter väterlicherseits die Person überlebt, wird der Nachlass:

(A) in zwei gleiche Teile aufgeteilt, wobei:

(i) ein Teil auf den überlebenden Großelternteil übergeht; und

(ii) ein Teil auf die Nachkommen des verstorbenen Großelternteils übergeht; oder

(B) vollständig auf den überlebenden Großelternteil übergeht, wenn kein Nachkomme des verstorbenen Großelternteils die Person überlebt, und

(3) überlebt weder der Großvater väterlicherseits noch die Großmutter väterlicherseits, so geht der Anteil, der auf die Verwandten väterlicherseits des Erblassers übergeht, auf die Nachkommen des Großvaters väterlicherseits und der Großmutter väterlicherseits über, und so weiter ohne Ende, und geht in gleicher Weise auf die nächsten Vorfahren in gerader Linie und deren Nachkommen über.

(h) Der Anteil, der auf die Verwandten mütterlicherseits übergeht, geht in der gleichen Reihenfolge und auf die gleiche Weise auf die Verwandten väterlicherseits über wie der andere Anteil gemäß Unterabschnitt (g) des Erblassers.

Gesetzliche Erbfolge bei Hinterlassung eines Ehegatten

Vorbehaltsgut bei Hinterlassung eines Ehegatten

(a) Hinterlässt eine Person, die ohne Hinterlassung eines Testaments verstirbt, einen überlebenden Ehegatten, so wird der Nachlass, der kein Gesamtgut ist und zu dem die Person berechtigt war, nach § 201.002 Texas Estates Code wie folgt vererbt.

(b) Wenn die Person ein oder mehrere Kinder oder einen Nachkommen eines Kindes hat:

(1) erhält der überlebende Ehegatte ein Drittel des persönlichen Nachlasses;

(2) zwei Drittel des beweglichen Nachlasses geht auf das Kind oder die Kinder der Person und die Nachkommen eines Kindes oder der Kinder über; und

(3) der überlebende Ehegatte hat Anspruch auf ein lebenslänglichen Nießbrauch an einem Drittel an unbeweglichem Nachlass, wobei der Rest an das Kind oder die Kinder der Person und die Nachkommen eines Kindes oder von Kindern fällt.

(c) Wenn die Person kein Kind und keinen Nachkommen eines Kindes hat, gilt mit Ausnahme der Bestimmungen von Unterabschnitt (d) Folgendes

(1) der überlebende Ehegatte hat Anspruch auf den gesamten beweglichen Nachlass;

(2) der überlebende Ehegatte hat Anspruch auf die Hälfte des unbeweglichen Nachlasses, ohne dass ein Rest an irgendeine Person verbleibt; und

(3) die Hälfte des Grundbesitzes der Person geht über und wird nach den Regeln der Abstammung vererbt.

(d) Hinterlässt die in Unterabschnitt (c) beschriebene Person weder einen überlebenden Elternteil noch ein oder mehrere überlebende Geschwister oder deren Nachkommen, so hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf den gesamten Nachlass.

Gesamtgut bei Hinterlassung eines Ehegatten

(a) Hinterlässt eine Person, die ohne Hinterlassung eines Testaments verstorben ist, einen überlebenden Ehegatten, so geht das Gesamtgut des verstorbenen Ehegatten gemäß den §  201.003 Texas Estates Code wie folgt über:

(b) Das Gesamtgut geht auf den überlebenden Ehegatten über, wenn:

(1) kein Kind oder sonstiger Nachkomme des verstorbenen Ehegatten den verstorbenen Ehegatten überlebt; oder

(2) alle überlebenden Kinder und Abkömmlinge des verstorbenen Ehegatten auch Kinder oder Abkömmlinge des überlebenden Ehegatten sind.

(c) Wird der verstorbene Ehegatte von einem Kind oder einem anderen Abkömmling überlebt, das bzw. der nicht auch ein Kind oder ein anderer Abkömmling des überlebenden Ehegatten ist, so geht der ungeteilte Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut zur Hälfte auf die Kinder oder anderen Abkömmlinge des verstorbenen Ehegatten über.  Die Abkömmlinge erben nur den Teil des Nachlasses, der ihnen nach § § 201.101 zustehen würde.  In jedem Fall geht das Gesamtgut zu Lasten der Schulden des gemeinschaftlichen Nachlasses über.

Familienheim

Die Heimstätte (homestead) - hierunter fällt insbesondere das Familenheim - geht in Texas nach den allgemeinen Regeln, also im Falle der gesetzlichen Erbfolge nach den oben beschriebenen Regeln über. Nach § 102.005 Texas Estates Code darf das Familienheim zu Lebzeiten des überlebenden Ehegatten, solange der überlebende Ehegatte das Grundstück als Eigenheim nutzen oder bewohnen will, unter den Erben des Erblassers aufgeteilt werden.

Per Capita und Repräsentation

(a) Die Kinder, Nachkommen, Brüder, Schwestern, Onkel, Tanten oder sonstigen Verwandten eines Erblassers, die allein im ersten oder gleichen Verwandtschaftsgrad stehen und in die Verteilung des Nachlasses des Erblassers kommen, nehmen pro Kopf, das heißt nach Personen, teil.

(b) Sind einige der in Unterabschnitt a) beschriebenen Personen verstorben und einige noch am Leben, so hat jeder Nachkomme der verstorbenen Personen Anspruch auf eine Aufteilung des Nachlasses des Erblassers.  Jeder Nachkomme erbt nur den Teil des Vermögens, auf den der Elternteil, über den der Nachkomme erbt, Anspruch hätte, wenn dieser Elternteil noch am Leben wäre. §  201.101. Texas Estates Code. 

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