Forum Shopping

Als "Forum Shopping" (Forum = Gericht) bezeichnet man die Wahl eines für die Sache günstigen Gerichts. Zur Vermeidung des Forum Shopping haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) einheitliche Regeln betreffend die Zuständigkeit und das anwendbare Erbrecht gegeben. Bei Bezügen zu Drittstaaten kommt es aber weiterhin oft dazu, dass deutsche und ausländische Gerichte in dem gleichen Erbfall ihre Zuständigkeit bejahen und unter Umständen auch auf den Erbfall unterschiedliches Erbrecht anwenden. Dies können sich die Beteiligten, z.B. Erben, unter Umständen zu Nutze machen. 

Publikationen zum Thema

Diese Seite bewerten
 
 
 
 
 
 
 
4 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5