Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Bezügen zu Australien
Leistungen
Wir beraten umfassend betreffend die steuerlichen Folgen des Todes bei Bezügen zu Australien (Queensland, New South Wales, Victoria, Tasmania, South Australia und Western Australia). Unsere Leistungen umfassen z.B.
- Erklärung der deutschen Schenkungssteuer und/oder Erbschaftsteuer bei Zahlungen von Seiten eines australischen Treuhandvermögen (Trusts) an Begünstigte in Deutschland;
- Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Vermögen in Australien;
- Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei beschränkter Steuerpflicht;
- Gutachten zur Besteuerung, insbesondere bei einem australischen Trust.
Darüber hinaus bieten wir auch Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer an.
Beratungsorte und Fernberatung
Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- Südaustralien: Kodifizierung des Erbrechts und Neuregelungen
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- BFH: Schenkungsteuer bei Ausschüttung Seitens einer Vermögensmasse während deren Bestehen
- Australien: Foreign Investors Act und Erbschaft
- LfSt Bayern: Schenkungssteuer bei Ausschüttung aus einem Ermessens-Trust