Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Bezügen zu Australien
Leistungen
Wir beraten umfassend betreffend die steuerlichen Folgen des Todes bei Bezügen zu Australien (Queensland, New South Wales, Victoria, Tasmania, South Australia und Western Australia). Unsere Leistungen umfassen z.B.
- Erklärung der deutschen Schenkungssteuer und/oder Erbschaftsteuer bei Zahlungen von Seiten eines australischen Treuhandvermögen (Trusts) an Begünstigte in Deutschland;
- Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Vermögen in Australien;
- Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei beschränkter Steuerpflicht;
- Gutachten zur Besteuerung, insbesondere bei einem australischen Trust.
Darüber hinaus bieten wir auch Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer an.
Beratungsorte und Fernberatung
Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- Supreme Court New South Wales: Erbschein bindet nicht Gerichte in Australien
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- Südaustralien: Kodifizierung des Erbrechts und Neuregelungen
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- BFH: Schenkungsteuer bei Ausschüttung Seitens einer Vermögensmasse während deren Bestehen
- Australien: Foreign Investors Act und Erbschaft