Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei Bezügen zu Australien

Leistungen

Wir beraten umfassend betreffend die steuerlichen Folgen des Todes bei Bezügen zu Australien (Queensland, New South  Wales, Victoria, Tasmania, South Australia und Western Australia). Unsere Leistungen umfassen z.B.

  • Erklärung der deutschen Schenkungssteuer und/oder Erbschaftsteuer bei Zahlungen von Seiten eines australischen Treuhandvermögen (Trusts) an Begünstigte in Deutschland;
  • Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Vermögen in Australien;
  • Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei beschränkter Steuerpflicht
  • Gutachten zur Besteuerung, insbesondere bei einem australischen Trust. 

Darüber hinaus bieten wir auch Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer an. 

Beratungsorte und Fernberatung

Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!