Geltendmachung eines Todesfallleistung aus einem kanadischen Altersvorsorgeplan oder Sparplan
Erhebliche Schwierigkeiten bereitet oftmals auch die Geltendmachung von Todesfallleistungen. Solche bestehen z.B. aus einer Lebensversicherung, einem Rentenvertrag, einem (steuerbegünstigten) Altersvorsorgeplan (z.B. RRIF oder RRSP), Pensionsfonds (pension plan) oder steuerlich begünstigten Sparplan (TFSA).
Leistungen
Unsere Leistungen umfassen:
- Beschaffung der Steuernummer;
- Beratung betreffend Einmalzahlung oder Fortsetzung des Vertrages;
- Geltendmachung der Steuervorteile des DBA-Kanada bei der Quellensteuer;
- Beschaffung steuerlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung; und
- Beratung betreffend die Zurückweisung des Rechts zur Steueroptimierung.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Leistungen nur im Zusammenhang mit dem Erbfall anbieten.
Ergänzend bieten wir Vertretung bei der Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Bezügen zu Kanada und Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer an.
Beratungsorte und Fernberatung
Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- OLG Hamm: Anerkennung eines kanadischen Urteils betreffend die Wirksamkeit eines Negativtestaments
- BC: Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments durch Einzeltestament bei letztem Domizil in Kanada
- KG: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist auch denn Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen, wenn er alleiniger Begünstigter ist
- Internationale Zuständigkeit bei Erbschein für Nachlassvermögen in Deutschland
- Kanada: Beitritt zum Haager Apostille-Übereinkommen
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht