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Zurückweisung

Bei einer Zurückweisung eines Forderungsrechts aus einem Vertrag zu Gunsten Dritter (z.B. aus einer Lebensversicherung) gemäß § 333 BGB gilt das Recht als nicht erworben. 

Publikationen zum Thema

  • Ausschlagung der Erbschaft zur Vermeidung der deutschen Erbschaftsteuer
  • Disclaiming an Inheritance in order to avoid German Inheritance Tax
  • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und Ausschlagung bei US-Erbschaft

News zum Thema

  • FG Münster: Deed of Variation löst deutsche Schenkungssteuer aus
  • LfSt Bayern: Rückzahlung des Vermögens bei Auflösung eines Trusts an Trust-Errichter unterliegt der Schenkungssteuer
  • OLG Koblenz: Anwendbares Erbrecht beim Tod eines Franzosen
  • OLG Stuttgart: Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnis bei Einwänden
  • OLG Stuttgart: Unwirksamkeit Erbvertrag bei Scheidung im Ausland
  • Testamentsfälschung: Anforderungen an ein Schriftgutachten
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Erbrecht-Aktuell

30.04.2025 FG S-H: Wirksames Errichtung eines Trusts als Voraussetzung der rechtlichen Verselbstständigung

25.04.2025 KG: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist auch denn Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen, wenn er alleiniger Begünstigter ist

25.04.2025 BFH: Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

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