Deutsch-südafrikanisches Erbrecht
Zusammen mit Kanzleien in Südafrika, insbesondere der Kanzlei Walkers, dort Herrn Gunnar Dahl, beraten wir auch in deutsch-südafrikanischen Erbfällen.
Leistungen
Unsere Leistungen umfassen insbesondere Folgende Situationen:
Nachlassplanung: Testament, Trust und Testamentsersatzgeschäfte
Wir beraten (ggf. mit Partnern in Südafrika) bei der deutsch-südafrikanischen Nachlassplanung. Unsere Leistungen umfassen z.B. die Beratung betreffend
- die Errichtung eines Testamentes bei Bezügen zu Südafrika (z.B. gesondertes Testament für Südafrika);
- das Erfordernis der Überprüfung bestehender Testamente bei Umzug nach Deutschland/Südafrika;
- Beratung betreffend die Verwendung von südafrikanischen Trusts zur Nachfolgeplanung;
- Beratung betreffend die Vermeidung der Doppelbesteuerung;
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung.
Deutsche Erbschaftsteuer bei Bezügen zu Südafrika
Wir vertreten Sie gegenüber den deutschen Steuerbehörde betreffend die Erbschaftsteuer. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- die Erklärung der deutschen Schenkungsteuer bei Ausschüttungen aus einem südafrikanischen Trust an Begünstigte in Deutschland;
- die Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Vermögen in Südafrika, insbesondere Anrechnung der südafrikanischen Nachlasssteuer.
Vertretung in deutschen Gerichten bei Anwendbarkeit von südafrikanischen Erbrecht
- Prüfung des anwendbaren Erbrechts
- Gutachten zum südafrikanischen Erbrecht für deutsche Gerichte
- Vorbereitung von Erbscheinanträgen und Anträgen auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendbarkeit von südafrikanischen Erbrechts
- Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendbarkeit südafrikanischen Erbrechts.
Abwicklung des Erbfalls in Südafrika
Unsere Partner-Kanzleien in Südafrika, insbesondere der Kanzlei Walkers, dort Herrn Gunnar Dahl, unterstützen deutsche Erben bei der Nachlassabwicklung (administration of the estate) in Südafrika. Die Leistungen umfassen insbesondere
- Vorbereitung der Ernennung zum Nachlassabwickler und Erteilung des Zeugnisses über die Nachlassabwicklung (letters of executorship);
- die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Nachlassabwickler, z.B. auf Erteilung eines Nachlassverzeichnisses (inventory) und ordnungsgemäße Rechenschaft (accounting);
- Überprüfung der Tätigkeit des Nachlassabwicklers (z.B. Nachlassverbindlichkeiten, Kosten der Nachlassabwicklung einschließlich Vergütung des Nachlassabwicklers in Südafrika);
- Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruches auf Auskehrung des Nachlasses bzw. Verteilungsanteils gegen den Nachlassabwickler;
- Entlassung des Nachlassabwicklers;
- Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs gegen den Nachlassabwickler (z.B. Verkauf von Grundstücken);
- Geltendmachung von Schadenersatzanspruch gegen Nachlassabwickler;
- Durchsetzung des postmortalen Unterhalts (maintenance) in Südafrika;
- Testamentsanfechtung in Südafrika (will contest).
Unsere Partner-Kanzleien in Südafrika
Bei der Beratung im deutsch-südafrikanischen Erbrecht arbeiten wir Kanzleien in Südafrika, insbesondere der Kanzlei Walkers, dort Herrn Gunnar Dahl, zusammen. Wenn Sie anwaltliche Unterstützung bei einer Nachlassabwicklung in Südafrika oder der Errichtung eines Testaments für Südafrika benötigen, können sich auch gerne unmittelbar an Herrn Dahl, der fließend Deutsch spricht, wenden.
Unsere Mandanten
Wir beraten Privatleute, gemeinnützige Organisationen (charity), Unternehmen und öffentliche Stellen. Für deutsche Gerichte erstellen wir Gutachten zum Erbrecht Südafrika. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Auslandsvermögen, aber auch Deutsche, die in Südafrika leben oder Südafrikaner, die sich in Deutschland niedergelassen haben, investieren oder erben.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- OLG Köln zum Inhalt eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendung südafrikanischen Rechts
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- LfSt Bayern: Schenkungssteuer bei Ausschüttung aus einem Ermessens-Trust
- Testament von Nelson Mandela eröffnet.
- Südafrika: Neues Erbrecht