Ausgenommenes Vermögen (exempt property)
Nach dem Erbrecht vieler US-Bundesstaaten ist im Hinblick auf bestimmte Vermögensgegenstände kein Nachlassverfahren für die Übertragung des Eigentums erforderlich. Dieses Vermögen wird als das ausgenommene Vermögen (exempt property) bezeichnet; hierzu gehört in der Regel ein gewisser Geldbetrag (New York: 25.000 USD), der Familien-PKW, und der Hausrat.
Publikationen zum Thema
- Die gesetzliche Erbfolge nach US-amerikanischem Erbrecht
- Erbrecht in Kalifornien: Die gesetzliche Erbfolge
- Gesetzliche Erbfolge im US-Bundesstaat New York
- Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates Arizona
- Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht von Florida
- Pflichtteil in den USA
- Pflichtteil und gesetzliche Rechte des überlebenden Ehegatten in Florida
- Pflichtteil und gesetzliche Rechte des überlebenden Ehegatten nach dem Recht von New York
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates New York