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Ausgenommenes Vermögen (exempt property)

Nach dem Erbrecht vieler US-Bundesstaaten ist im Hinblick auf bestimmte Vermögensgegenstände kein Nachlassverfahren für die Übertragung des Eigentums erforderlich. Dieses Vermögen wird als das ausgenommene Vermögen (exempt property) bezeichnet; hierzu gehört in der Regel ein gewisser Geldbetrag (New York: 25.000 USD), der Familien-PKW, und der Hausrat. 

Publikationen zum Thema

  • Die gesetzliche Erbfolge nach US-amerikanischem Erbrecht
  • Erbrecht in Kalifornien: Die gesetzliche Erbfolge
  • Gesetzliche Erbfolge im US-Bundesstaat New York
  • Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates Arizona
  • Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht von Florida
  • Pflichtteil in den USA
  • Pflichtteil und gesetzliche Rechte des überlebenden Ehegatten in Florida
  • Pflichtteil und gesetzliche Rechte des überlebenden Ehegatten nach dem Recht von New York
  • Testamentarische Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates New York
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