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Beglaubigte Abschrift

Eine beglaubigte Abschrift ist eine Abschrift (Zweitschrift), auf der bezeugt wird, dass sie mit der Urschrift oder ihrer Ausfertigung übereinstimmt. Hierzu ist auch eine Fotokopie zu rechnen (BGH NJW 1974, 1383). 

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  • Das Konto und Depot im Erbfall
  • Erforderlichkeit eines Erbscheins
  • Erforderlichkeit eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
  • Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

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03.09.2026 Valencia: Weitere Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer

20.08.2026 BFH: Erbfallkostenpauschale bei Vermächtnis; keine Kürzung der Erbfallkostenpauschale für den einzigen persönlich steuerpflichtigen Erwerber

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