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Beglaubigte Abschrift

Eine beglaubigte Abschrift ist eine Abschrift (Zweitschrift), auf der bezeugt wird, dass sie mit der Urschrift oder ihrer Ausfertigung übereinstimmt. Hierzu ist auch eine Fotokopie zu rechnen (BGH NJW 1974, 1383). 

Publikationen zum Thema

  • Anerkennung eines australischen Testaments in Deutschland
  • Anerkennung eines englischen Testaments in Deutschland
  • Anerkennung eines kanadischen Testaments in Deutschland
  • Anerkennung eines neuseeländischen Testaments in Deutschland
  • Anerkennung eines US-amerikanischen Testaments in Deutschland
  • Das Konto und Depot im Erbfall
  • Erforderlichkeit eines Erbscheins
  • Erforderlichkeit eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
  • Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

News zum Thema

  • BGH: Klausel der Bank, wonach das Erbrecht durch Erbschein nachzuweisen ist, ist unwirksam
  • EuGH: Dauer und Legitimationswirkung eines unbefristet ausgestellten Europäischen Nachlasszeugnisses
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08.01.2026 Update deutsche Erbschaftsteuer 2026

19.12.2025 OLG Bremen: Eintragung im Handelsregister und ausländischer Erbnachweis

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