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Beglaubigte Abschrift

Eine beglaubigte Abschrift ist eine Abschrift (Zweitschrift), auf der bezeugt wird, dass sie mit der Urschrift oder ihrer Ausfertigung übereinstimmt. Hierzu ist auch eine Fotokopie zu rechnen (BGH NJW 1974, 1383). 

Publikationen zum Thema

  • Anerkennung eines australischen Testaments in Deutschland
  • Anerkennung eines englischen Testaments in Deutschland
  • Anerkennung eines kanadischen Testaments in Deutschland
  • Anerkennung eines neuseeländischen Testaments in Deutschland
  • Anerkennung eines US-amerikanischen Testaments in Deutschland
  • Das Konto und Depot im Erbfall
  • Erbschein: Erforderlichkeit, Antrag, Rechtswirkungen, Widerspruch und Kosten
  • Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
  • Testamentsvollstreckerzeugnis - Erforderlichkeit, Antragstellung, Erteilung und Wirkungen

News zum Thema

  • BGH: Klausel der Bank, wonach das Erbrecht durch Erbschein nachzuweisen ist, ist unwirksam
  • EuGH: Dauer und Legitimationswirkung eines unbefristet ausgestellten Europäischen Nachlasszeugnisses
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Erbrecht-Aktuell

30.04.2025 FG S-H: Wirksames Errichtung eines Trusts als Voraussetzung der rechtlichen Verselbstständigung

25.04.2025 KG: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist auch denn Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen, wenn er alleiniger Begünstigter ist

25.04.2025 BFH: Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

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