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Beglaubigte Abschrift

Eine beglaubigte Abschrift ist eine Abschrift (Zweitschrift), auf der bezeugt wird, dass sie mit der Urschrift oder ihrer Ausfertigung übereinstimmt. Hierzu ist auch eine Fotokopie zu rechnen (BGH NJW 1974, 1383). 

Publikationen zum Thema

  • Anerkennung eines australischen Testaments in Deutschland
  • Anerkennung eines englischen Testaments in Deutschland
  • Anerkennung eines kanadischen Testaments in Deutschland
  • Anerkennung eines neuseeländischen Testaments in Deutschland
  • Anerkennung eines US-amerikanischen Testaments in Deutschland
  • Das Konto und Depot im Erbfall
  • Erforderlichkeit eines Erbscheins
  • Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
  • Testamentsvollstreckerzeugnis - Erforderlichkeit, Antragstellung, Erteilung und Wirkungen

News zum Thema

  • BGH: Klausel der Bank, wonach das Erbrecht durch Erbschein nachzuweisen ist, ist unwirksam
  • EuGH: Dauer und Legitimationswirkung eines unbefristet ausgestellten Europäischen Nachlasszeugnisses
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22.10.2025 Balearen: Weitere Vergünstigungen bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer

22.10.2025 TS zur Steuerbefreiung für Familienunternehmen bei Vermietung von Immobilien

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