Bezugsberechtigung

Eine Bezugsberechtigung ist das vom Versicherungsnehmer einem Lebensversicherungsvertrag einem Dritten eingeräumte Recht, im Versicherungsfall (Tod des Versicherten) von dem Versicherer die Auszahlung der Versicherungsleistung zu verlangen. Bei der widerrufliche Bezugsberechtigung kann der Versicherungsnehmer bis zum Versicherungsfall die Begünstigung jederzeit widerrufen. Stirbt der Begünstigte vor Eintritt des Versicherungsfalls, fällt die Bezugsberechtigung an den Versicherungsnehmer zurück. Bei der unwiderrufliche Bezugsberechtigung erwirbt der Begünstigte schon vor dem Versicherungsfall mit Einräumung der Bezugsberechtigung einen Anspruch. Er kann den Anspruch abtreten, beleihen oder einen anderen als Begünstigten einsetzen. Bei seinem Tod geht die Bezugsberechtigung auf seine Erben über. 

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