Common-Law-Staaten
Als Common-Law-Staaten werden solche Staaten oder Rechtsgebiete (jurisdictions) bezeichnet, in denen die Regeln des Common Law gelten. Neben "reinen" Common Law Staaten (z.B. England, Neuseeland, US-Bundesstaaten mit Ausnahme von Louisiana, kanadische Territorien und Provinzen mit Ausnahme von Québec, australische Bundesstaaten und Territorien) gibt es auch Staaten, die neben dem Common Law auch weiteren Rechtstraditionen folgen, sog. Mixed Jurisdictions (z.B. Südafrika). In vielen Common Law Staaten ist das Common Law durch Gesetze (statutes) überlagert. Dies gilt insbesondere für das Erbrecht der US-Bundesstaaten, das fast ausnahmslos kodifiziert (also durch ein einheitliches Gesetz ausgeformt) ist.
Publikationen zum Thema
- Anwendbares Erbrecht nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
- Die gesetzliche Erbfolge
- Erbschein: Antrag, Verfahren und Entscheidung
- Erforderlichkeit eines Erbscheins
- Erforderlichkeit eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
- Internationales Erbrecht - Deutschland
- Testamentsvollstreckerzeugnis - Antrag, Verfahren und Erteilung