Erklärung zur gesonderten – und einheitlichen – Feststellung nach § 18 Abs. 5 AStG
Gemäß § 18 Abs. 5 AStG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 AStG werden die Besteuerungsgrundlagen für die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG (Familien-Vermögensmasse) in einem gesonderten Verfahren festgestellt. Für die gesonderte Feststellung ist im Grundsatz das Finanzamt zuständig, das bei dem Steuerpflichtigen für die Ermittlung der aus der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung bezogenen Einkünfte örtlich zuständig ist. Gemäß § 18 Abs. 3 AStG hat jeder der an der Familien-Vermögensmasse unmittelbar oder mittelbar beteiligte Steuerpflichtige eine Erklärung zur gesonderten Feststellung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben (wenn nicht ausnahmsweise eine Anzeige genügt). Die amtlichen Vordrucke können z.B. auf der Seite des Bayrischen Landesamtes für Steuern heruntergeladen werden.
Publikationen zum Thema
- Besteuerung der Einkünfte eines US-amerikanischen Trusts
- Probate and Administration - das Nachlassverfahren in British Columbia (Kanada)
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Ontario
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in England und Wales
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in den USA