Familien-Vermögensmasse

Eine Familien-Vermögensmasse ausländischen Rechts eine Vermögensmasse ausländischen Rechts, bei denen der Errichter/Ausstatter, seine Angehörigen und deren Abkömmlinge zu mehr als der Hälfte bezugsberechtigt oder anfallsberechtigt sind, § 15 Abs. 4 und 2 AStG. 

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