Familien-Vermögensmasse
Eine Familien-Vermögensmasse ausländischen Rechts eine Vermögensmasse ausländischen Rechts, bei denen der Errichter/Ausstatter, seine Angehörigen und deren Abkömmlinge zu mehr als der Hälfte bezugsberechtigt oder anfallsberechtigt sind, § 15 Abs. 4 und 2 AStG.