Zwischenberechtigter
Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG (intransparenter Trust) ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt. Nicht Zwischenberechtigter ist, wer über keine Rechte an oder Ansprüche gegenüber der Vermögensmasse verfügt (BFH, Urteil vom 25. Juni 2021, II R 31/19).
Publikationen zum Thema
- Besteuerung der Einkünfte eines US-amerikanischen Trusts
- Besteuerung des Übergangs von US-Vermögen auf den Ehegatten
- Besteuerung von Common-law Trusts in Deutschland
- Der US-amerikanische Trust und deutsche Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer
- Taxation of U.S.-Trusts under the German Inheritance and Gift Tax Act
- U.S.-Trusts in German-American Estate Planning
News zum Thema
- BFH zur Schenkungssteuer bei Ausschüttung an Zwischenberechtigten einer Stiftung oder eines Trusts
- BFH: Besteuerung der Ausschüttung eines US-amerikanischen Trusts an Zwischenberechtigten
- BFH: Schenkungsteuer bei Ausschüttung Seitens einer Vermögensmasse während deren Bestehen
- FG München: Besteuerung der Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts als Schenkung verstößt nicht gegen Kapitalverkehrsfreiheit
- LfSt Bayern: Schenkungssteuer bei Ausschüttung aus einem Ermessens-Trust