Vertretung eines Begünstigten gegenüber dem Nachlassabwickler in Australien

Leistungen

Oftmals vertreten wir testamentarisch Begünstigte (Erben, Vermächtnisnehmer) gegenüber dem Nachlassabwickler (personal representative) in Australien (Queensland, New South  Wales, Victoria, Tasmania, South Australia und Western Australia). Unsere Leistungen umfassen dabei, z.B. 

  • Anforderung einer Kopie des Testaments (Last Will and testament);
  • Anforderung des Nachlassverzeichnisses (inventory) und Rechenschaftsbericht (accounts);
  • Anforderung der für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten in Deutschland erforderlichen Unterlagen und Informationen;
  • Anregung der Ausübung von steuerlichen Wahlrechten zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung;
  • Beratung betreffend die steuerlich optimierte Verteilung des Vermögens bei Mehrheit von Begünstigten;
  • Erste Prüfung der Rechtmäßigkeit von Entnahmen aus dem Nachlass (z.B. für  Nachlassverbindlichkeiten und Kosten der Nachlassabwicklung, Vergütung des Nachlassabwicklers in Australien);
  • Geltendmachung des Anspruches auf Auskehrung des Nachlasses bzw. Verteilungsanteils gegen den Nachlassabwickler.

Wenn sich bei unserer Tätigkeit Hinweise auf Pflichtverletzungen durch den Nachlassabwickler ergeben, beraten wir Sie außerdem, ob die Beauftragung eines australischen Anwaltes zur Rechtsdurchsetzung sinnvoll erscheint, z.B. mit dem Ziel

  • der Entlassung des Nachlassabwicklers;
  • der Unterlassung bestimmten Geschäfte (z.B. Verkauf von Grundstücken);
  • Zahlung von Schadenersatz durch den Nachlassabwickler.

Daneben beraten wir auch über die steuerlichen Folgen der Begünstigung in Deutschland, insbesondere

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Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

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