Beratung betreffend die Ertragsbsteuerbesteuerung im Erbfall

Im Rahmen eines Auftrags zur Regelung des Nachlasses im Ausland beraten wir auch zu den ertragsteuerlichen Folgen des Erbfalls. Unsere Leistungen umfassen z.B.

  • Besorgung der erforderlichen Unterlagen zur Erklärung der deutschen Einkommensteuer für den Gewinn aus dem Verkauf von Wertpapieren bei einem ausländischen Finanzinstitut; 
  • Beratung betreffend die Folgen bei der Einkommensteuer bei einer Todesfallbegünstigung aus einer ausländischen Lebensversicherung, einer ausländischen Rentenversicherung, einem ausländischen Altersvorsorgeplan, einem ausländischen Pensionsfonds (pension plan), Sparkonto oder Wertpapierdepot;
  • Beratung betreffend die Besteuerung der laufenden Einkünfte des Nachlasses (Dividenden, Zinsen, Mieten, Gewinne aus Veräußerung von Wertpapieren);
  • Beratung betreffend die Besteuerung der laufenden Einkünfte eines Treuhandvermögens (trusts)
  • Beratung betreffend die Vermeidung der Doppelbesteuerung und Ausübung von steuerlichen Wahlrechten;
  • Beratung betreffend die steuerliche Einordung einer ausländischen Gesellschaft (z.B. US-amerikanische LLC). 

In aller Regel entwerfen wir keine Einkommensteuererklärungen. Auf Wunsch unterstützten wir Sie oder Ihren persönlichen Steuerberater aber bei der Erklärung der Einkommensteuer oder - bei Trust-Vermöen - entwerfen eine Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer ausländischen Vermögensmasse. Bei besonderen Steuerfragen übernehmen wir auch die Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren. 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

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