Beratung betreffend die Ertragsbsteuerbesteuerung im Erbfall
Im Rahmen eines Auftrags zur Regelung des Nachlasses im Ausland beraten wir auch zu den ertragsteuerlichen Folgen des Erbfalls. Unsere Leistungen umfassen z.B.
- Besorgung der erforderlichen Unterlagen zur Erklärung der deutschen Einkommensteuer für den Gewinn aus dem Verkauf von Wertpapieren bei einem ausländischen Finanzinstitut;
- Beratung betreffend die Folgen bei der Einkommensteuer bei einer Todesfallbegünstigung aus einer ausländischen Lebensversicherung, einer ausländischen Rentenversicherung, einem ausländischen Altersvorsorgeplan, einem ausländischen Pensionsfonds (pension plan), Sparkonto oder Wertpapierdepot;
- Beratung betreffend die Besteuerung der laufenden Einkünfte des Nachlasses (Dividenden, Zinsen, Mieten, Gewinne aus Veräußerung von Wertpapieren);
- Beratung betreffend die Besteuerung der laufenden Einkünfte eines Treuhandvermögens (trusts);
- Beratung betreffend die Vermeidung der Doppelbesteuerung und Ausübung von steuerlichen Wahlrechten;
- Beratung betreffend die steuerliche Einordung einer ausländischen Gesellschaft (z.B. US-amerikanische LLC).
In aller Regel entwerfen wir keine Einkommensteuererklärungen. Auf Wunsch unterstützten wir Sie oder Ihren persönlichen Steuerberater aber bei der Erklärung der Einkommensteuer oder - bei Trust-Vermöen - entwerfen eine Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer ausländischen Vermögensmasse. Bei besonderen Steuerfragen übernehmen wir auch die Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren.
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- BFH: Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit
- Jahressteuergesetz 2024: Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- BFH: Keine verdeckte Gewinnausschüttung wegen bloß tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit einer spanischen Immobilie
- Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers 2025
- OLG Karlsruhe: Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts setzt Bleibewillen voraus
- Internationale Zuständigkeit bei Erbschein für Nachlassvermögen in Deutschland