Internationales Erbrecht
Wir beraten im internationalen Erbrecht, d.h. bei einem Erbfall mit Bezügen zum Ausland. Dabei liegt unser Fokus auf Spanien, die USA, Kanada, England, Australien und Neuseeland. Wegen der im Einzelnen angebotenen Leistungen verweisen wir auf die entsprechenden Themenseiten:
Deutsch-spanisches Erbrecht
Deutsch-US-amerikanisches Erbrecht
Deutsch-kanadisches Erbrecht
Deutsch-englisches Erbrecht
Deutsch-australisches Erbrecht
Deutsch-neuseeländisches Erbrecht
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Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- OLG Nürnberg: Beschwerdegericht darf nicht die sachliche Begründetheit der erhobenen Einwände gegen ein ENZ prüfen
- OLG Düsseldorf: Nachweis der Echtheit eines handschriftlichen Testaments
- OLG München: Verwirkung der Vergütung des Testamentsvollstreckers bei unrechtmäßiger Mittelentnahme
- BFH: EuGH-Vorlage zur Anwendung des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union auf die Schenkungsteuer
- BFH: Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit
- Jahressteuergesetz 2024: Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer