Internationales Erbrecht
Wir beraten im internationalen Erbrecht, d.h. bei einem Erbfall mit Bezügen zum Ausland. Dabei liegt unser Fokus auf Spanien, die USA, Kanada, England, Australien und Neuseeland. Wegen der im Einzelnen angebotenen Leistungen verweisen wir auf die entsprechenden Themenseiten:
Deutsch-spanisches Erbrecht
Deutsch-US-amerikanisches Erbrecht
Deutsch-kanadisches Erbrecht
Deutsch-englisches Erbrecht
Deutsch-australisches Erbrecht
Deutsch-neuseeländisches Erbrecht
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- BFH: Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit
- Jahressteuergesetz 2024: Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- BFH: Keine verdeckte Gewinnausschüttung wegen bloß tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit einer spanischen Immobilie
- Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers 2025
- OLG Karlsruhe: Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts setzt Bleibewillen voraus
- Internationale Zuständigkeit bei Erbschein für Nachlassvermögen in Deutschland