Ehegattentestament
Errichten Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, wird dieses oft als Ehegattentestament bezeichnet. Bei einem eigenhändigen Ehegattentestament schreibt ein Ehegatte mit der eigenen Hand den Text des Testaments und beide Ehegatten unterschreiben. In einem Ehegattentestament können die Ehegatten alle zulässigen letztwilligen Verfügungen treffen. Üblich ist insbesondere, dass sich die Eheleute im gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zum Erben einsetzen und die Kinder als Schlusserben einsetzen (sog. Berliner Testament).