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Ehegüterrecht

Das Ehegüterrecht (eheliches Güterrecht) ist die Gesamtheit der Normen, welche die sich auf der Ehe ergebenden Rechtsfolgen betreffend das Vermögen der Ehegatten regeln. Im deutschen Recht ist das  eheliche Güterrecht in den §§ 1363-1563 BGB geregelt. Die Ehegatten können zwischen verschiedenen Güterständen wählen und diese in den gesetzlich bestimmten Umfang abändern. 

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  • TS: Anwendbares Erbrecht bei Ehe nach spanischem Recht
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