GmbH
Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die am weitesten verbreitete Rechtsform für Kapitalgesellschaften in Deutschland. Das Mindeststammkapital für die Gründung einer deutschen GmbH beträgt 25.000 EUR. Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird gegründet, indem der/die Gründungsgesellschafter eine Gründungsurkunde und einen Gesellschaftsvertrag in Anwesenheit eines deutschen Notars oder einer gleichwertigen Person abschließen. Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung gilt mit der Eintragung in das Handelsregister als existent. Sie wird von ihren Geschäftsführern geleitet und gesetzlich vertreten. Beim Tod eines Gesellschafters gehen die Gesellschaftsanteile auf den oder die Erben über. Da die Gesellschafter nicht im Handelsregister eingetragen sind, ist der Erbe nicht im Handelsregister einzutragen. Nach § 40 GmbHG ist aber die jährlich einzureichende Gesellschafterliste nach einem Gesellschafterwechsel von den Geschäftsführern in vertretungsberechtigter Zahl zu aktualisieren. Das Ausscheiden eines Geschäftsführers durch Tod ist nicht von dessen Erben anzumelden, sondern von allen Geschäftsführern, §§ 78, 39 GmbHG.
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