Testamentsfälschung
Von einer Testamentsfälschung spricht man, wenn nicht die Person, die dem äußeren Anschein nach das Testament errichtet hat das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben hat, sondern eine andere Person das Testament geschrieben oder unterschrieben hat und diese Person es nicht auf Anweisung des Testators getan hat oder Letzteres nicht gegenüber den maßgeblichen Stellen aufdeckt.