Testamentsfälschung
Von einer Testamentsfälschung spricht man, wenn nicht die Person, die dem äußeren Anschein nach das Testament errichtet hat das Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben hat, sondern eine andere Person das Testament geschrieben oder unterschrieben hat und diese Person es nicht auf Anweisung des Testators getan hat oder Letzteres nicht gegenüber den maßgeblichen Stellen aufdeckt.
Publikationen zum Thema
- Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins
- Beschwerde gegen die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
- Einziehung eines Erbscheins
- Erbschein: Antrag, Verfahren und Entscheidung
- Erbschein: Beschwerde gegen Nichterteilung
- Europäisches Nachlasszeugnis - Zuständigkeit, Antrag, Wirkungen, Gültigkeitsdauer
- Testamentseröffnung - Ablauf, Dauer, Kosten
- Testamentsfälschung: Nachweis der Fälschung des Testaments durch Gutachten
- Testamentsvollstreckerzeugnis - Antrag, Verfahren und Erteilung