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Vergütung des Testamentsvollstreckers

Hat der Erblasser im Testament nicht ausdrücklich anderes bestimmt, erhält der Testamentsvollstrecker eine "angemessene Vergütung, vgl. § 2221 BGB. Weiterführende Informationen finden Sie in dem Beitrag Die Vergütung des Testamentsvollstreckers.

Publikationen zum Thema

  • Der Testamentsvollstrecker - Einführung
  • Die Vergütung des Testamentsvollstreckers

News zum Thema

  • Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers 2025
  • OLG Köln: Der Testamentsvollstrecker kann nur dann zu Lasten des Nachlasses Hilfspersonen beauftragen, wenn er dies nicht selbst erledigen kann
  • OLG München: Verwirkung der Vergütung des Testamentsvollstreckers bei unrechtmäßiger Mittelentnahme
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