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Vergütung des Testamentsvollstreckers

Hat der Erblasser im Testament nicht ausdrücklich anderes bestimmt, erhält der Testamentsvollstrecker eine "angemessene Vergütung, vgl. § 2221 BGB. Weiterführende Informationen finden Sie in dem Beitrag Die Vergütung des Testamentsvollstreckers.

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