Vertretung in streitigen Verfahren im deutsch-englischen Erbfall
Viele Mandanten mit Wohnsitz im Vereinigten Köngreich von Großbritannien (England, Wales, Schottland) und Nordirland (UK) vertreten wir auch in gerichtlichen Verfahren in Deutschland bei Bezügen zu England. Zusammen mit Anwälten aus dem UK sind wir auch bei der (streitigen) gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüche im UK behilflich.
Klagen und Verfahren vor deutschen Gerichten
Wir beraten und vertreten deutsche und englische Mandanten bei Bezügen zum UK vor deutschen Gerichten. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Vertretung in streitigen Verfahren betreffend die Erteilung eines Erbscheins oder Testamentsvollstreckerzeugnisses;
- Gutachten zum britischen Erbrecht, z.B. zur gesetzlichen Erbfolge oder zur Anerkennung eines britischen (englischen, schottischen, nordirischen) Testaments in Deutschland;
- Gutachten zum anwendbaren Erbrecht (internationales Privatrecht);
- Klage auf Zahlung des Pflichtteils bei Bezügen zum UK;
- Herausgabeklage nach Testamentsanfechtung (z.B. wegen Testierunfähigkeit);
- Erbenfeststellungsklage;
- Verfahren zur Entlassung des Testamentsvollstreckers.
Wir korrespondieren in englischer Sprache mit unseren Mandanten und ihren Beratern.
Klagen und Verfahren vor Gerichten des UK
Zusammen mit britischen Rechtsanwälten beraten und vertreten wir deutsche und britische Mandanten bei Bezügen zum deutschen Erbrecht vpr britischen Gerichten. Typische Verfahren in britischen Gerichten sind:
- Verfahren zur und Klage auf Feststellung der Wirksamkeit eines Testaments;
- Klage auf Zahlung des Pflichtteils oder postmortalem Unterhalt (Family Provisions);
- Herausgabeklage nach Testamentsanfechtung (z.B. wegen Testierunfähigkeit);
- Verfahren zur Entlassung des Nachlassabwicklers (personal representative).
Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Zusammen mit britischen Anwälten: Beratung betreffend die Wahl des Gerichts (forum shopping);
- Zusammen mit britischen Anwälten: Beratung betreffend die Rechtslage und Prozessaussichten;
- Korrespondenz mit den britischen Anwälten;
- Gutachten zum deutschen Erbrecht z.B. zur gesetzlichen Erbfolge oder zur Anerkennung eines deutschen Testaments in England, Wales, Schottland und Nordirland;
- Gutachten zum anwendbaren Erbrecht (internationales Privatrecht).
Beratungsorte und Fernberatung
Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!
Beratung für Privatleute, Berater, Gerichte, Banken und gemeinnützige Organisationen
Unsere Mandanten sind meist Privatleute. Neben Privatleuten beraten wir auch andere Berater (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzdienstleister), Gerichte, Banken, Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen.
Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland, z.B. aus Berlin, Potsdam, Magdeburg, Dresden, Leipzig, Dessau, Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Delmenhorst, Lüneburg, Hamburg, Kiel, Flensburg, Lübeck, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Gießen, Marburg, Fulda, Wetzlar, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Bamberg, Landshut, Bayreuth, Aschaffenburg.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- OLG Düsseldorf zur Erteilung eines Erbscheins bei Anwendbarkeit des englischen Erbrechts
- BFH zur Besteuerung der Ausschüttungen einer ausländischen Stiftung / eines Trusts nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 Halbsatz 1 EStG
- Bericht der „UK Law Commission“ vom Mai 2025 bezüglich der Modernisierung des Testamentsrechts
- FG S-H: Wirksame Errichtung eines Trusts als Voraussetzung der rechtlichen Verselbstständigung
- UK Nachlasssteuer: Erweiterung der unbeschränkten Steuerpflicht
- UK: Einschränkung der Steuerbefreiung für landwirtschaftlichen Vermögens und Betriebsvermögen