Vertretung in streitigen Verfahren im deutsch-englischen Erbfall

Viele Mandanten mit Wohnsitz im Vereinigten Köngreich von Großbritannien (England, Wales, Schottland) und Nordirland (UK) vertreten wir auch in gerichtlichen Verfahren in Deutschland bei Bezügen zu England. Zusammen mit Anwälten aus dem UK sind wir auch bei der (streitigen) gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüche im UK behilflich. 

Klagen und Verfahren vor deutschen Gerichten

Wir beraten und vertreten deutsche und englische Mandanten bei Bezügen zum UK vor deutschen Gerichten. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

Wir korrespondieren in englischer Sprache mit unseren Mandanten und ihren Beratern. 

Klagen und Verfahren vor Gerichten des UK

Zusammen mit britischen Rechtsanwälten beraten und vertreten wir deutsche und britische Mandanten bei Bezügen zum deutschen Erbrecht vpr britischen Gerichten. Typische Verfahren in britischen Gerichten sind: 

Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Zusammen mit britischen Anwälten: Beratung betreffend die Wahl des Gerichts (forum shopping);
  • Zusammen mit britischen Anwälten: Beratung betreffend die Rechtslage und Prozessaussichten;
  • Korrespondenz mit den britischen Anwälten;
  • Gutachten zum deutschen Erbrecht z.B. zur gesetzlichen Erbfolge oder zur Anerkennung eines deutschen Testaments in England, Wales, Schottland und Nordirland;
  • Gutachten zum anwendbaren Erbrecht (internationales Privatrecht).

Beratungsorte und Fernberatung

Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!

Beratung für Privatleute, Berater, Gerichte, Banken und gemeinnützige Organisationen

Unsere Mandanten sind meist Privatleute. Neben Privatleuten beraten wir auch andere Berater (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzdienstleister), Gerichte, Banken, Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen.

Unsere Mandanten kommen aus ganz Deutschland, z.B. aus Berlin, Potsdam, Magdeburg, Dresden, Leipzig, Dessau, Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Delmenhorst, Lüneburg, Hamburg, Kiel, Flensburg, Lübeck, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Gießen, Marburg, Fulda, Wetzlar, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Bamberg, Landshut, Bayreuth, Aschaffenburg. 

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

Erbrecht-Aktuell