Testamentsanfechtung
Von einer Testamentsanfechtung spricht der Jurist, wenn bei Vorliegen eines Anfechtungsgrunds die Unwirksamkeit des Testaments nur bei fristgemäßer Erklärung der Anfechtung durch den Anfechtungsberechtigten eintritt. Eine solche Anfechtungserklärung ist z.B. bei einem Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum oder einer Drohung erforderlich. Nicht-Juristen bezeichnen als Testamentsanfechtung hingegen in der Regel jeden Angriff gegen die Zuwendung von Vermögenswerten durch Testament und die Geltendmachung des Pflichtteils. Dies schließt auch solche Fälle ein, in denen die Unwirksamkeit des Testaments von selbst eintritt und es keine (fristgebundenen) Erklärung bedarf (z.B. wegen Mängeln der Testamentsform, Testierunfähigkeit oder Testamentsfälschung). In solchen Fällen kann der wahre Erbe den Nachlass auch noch nach langer Zeit herausverlangen.