Erbschein

Ein Erbschein ist ein Zeugnis über das Erbrecht des Erben. Gibt es mehrere Erben weist der Erbschein außerdem die Größe ihrer Erbteile aus, § 2353 BGB. Es gibt verschiedenen Arten von Erbscheinen, insbesondere den 

Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag Erbschein: Erforderlichkeit, Antrag, Rechtswirkungen, Widerspruch und Kosten. 


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