Gesetzlicher Erbe
Als gesetzlicher Erbe wird eine Person bezeichnet, die nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge zur Erbschaft berufen ist. Sie ist nicht mit dem Pflichtteilsberechtigten zu verwechseln.
Publikationen zum Thema
- Ausschlagung der Erbschaft - Frist, Form, Rechtsfolgen
- Ausschlagung der Erbschaft zur Vermeidung der deutschen Erbschaftsteuer
- Deutsch-US-amerikanische Nachlassplanung für Deutsche mit Vermögen in den USA
- Die gesetzliche Erbfolge
- Disclaiming an Inheritance in order to avoid German Inheritance Tax
- Disclaiming an inheritance under German law
- Erbrecht in Kalifornien: Die gesetzliche Erbfolge
- Erbrecht Ontario - Einführung
- Erbschaftsannahme und Ausschlagung im spanischen Recht
- Erbschein: Antrag, Verfahren und Entscheidung
- Mental Incapacity and Will Contests in Germany
- Minderjähriges Kind als Erbe - Vermögenssorge, Vormundschaft und Testamentsvollstreckung
- Nachlassverfahren in England und Wales: Einspruch gegen die Erteilung eines Grant
- Probate and Administration - das Nachlassverfahren in British Columbia (Kanada)