Schenkungsteuererklärung
Das für die Veranlagung der Erbschafsteuer und Schenkungsteuer zuständige Finanzamt (Erbschaftsteuerfinanzamt) kann von jedem an einem Erbfall Beteiligten die Abgabe einer Erklärung über die für die Schenkungsteuer maßgeblichen Umstände verlangen, § 31 ErbStG. Die Frist zur Abgabe der Schenkungssteuererklärung muss mindestens einen Monat betragen. Die Erklärung hat ein Verzeichnis der zum Nachlass gehörenden Gegenstände und die sonstigen für die Feststellung des Gegenstands und des Werts des Erwerbs erforderlichen Angaben zu enthalten, § 31 ErbStG. Die Schenkungssteuererklärung hat in der Regel auf dem amtlichen Formularen zu erfolgen.
Publikationen zum Thema
- Besteuerung der Einkünfte eines US-amerikanischen Trusts
- Besteuerung von Common-law Trusts in Deutschland
- Der US-amerikanische Trust als Mittel der US-Nachlassplanung
- Der US-amerikanische Trust und deutsche Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer
- Duty to disclose a Gift in Germany
- Erwerbsanzeige bei einer Schenkung
- German Gift Tax
- Taxation of Trusts under the German Inheritance and Gift Tax Act
- Taxation of U.S.-Trusts under the German Inheritance and Gift Tax Act